Hallo liebe Gemeinde,
es gibt ein ganz frisches Urteil des Landgerichts Coburg (22 O 43/04) zu dieser Frage.
Hier hatte ein Juwelier ein Collier, Wert 20.500 EUR für 1 EUR bei ebay angeboten. Bei einem Gebotsstand von 401 EUR hat er die Auktion 2 Tage vor dem eigentlichen Ablauf beendet. Der Bieter der 401 EUR hat auf Herausgabe geklagt.
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland auch bei einer abgebrochenen Internetversteigerung den bindenden Charakter eines Kaufvertrages zwischen einem Höchstbieter und dem Anbieter einer Ware festgestellt.
Der Juwelier mußte das Collier für 401 EUR herausgeben.
Also wirds in Zukunft zum Glücksspiel, wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird.
Gruß Robert