Einigung außerhalb eBay vor Ablauf der Auktion - oder - vorzeitige Herausnahme des Artikels weil der erhoffte Preis nicht realisierbar ist![]()
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14.07.2004, 11:22 #1
Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet ...
Es ist mir schon ein parmal passiert, dass kurz (!) vor Versteigerungsende eine Auktion abgebrochen wurde mit der Meldung:
"Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht"
oder ähnlich.
Was ist das los?!?
z.B.:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...e=STRK:MEWA:ITServus
Georg
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14.07.2004, 11:26 #2
RE: Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet ...
Man liest sich
Wolfram
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Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
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14.07.2004, 11:30 #3
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RE: Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet ...
ich weiß auch nicht genau was da passiert.
Es ist aber zu vermuten, daß dem Anbieter die Preisentwicklung zu niedrig war. Hinter dem unten eingefügten Link steckte z.B. ein Angebot unseres Uhrenfreundes, daß bei einem Angebotsstand von ca. 1200,-- Euro zurückgezogen wurde.
Die Uhr wurde auf der Homepage von Uhrenfreund.com für ungefähr 2800,-- Euro angeboten. Diesen Preis hätte sie nach meiner Beobachtung, da ich auch schon läger eine Datejust gesucht hatte, nie erreicht. Die Uhr ist auf der Homepage immer noch zu sehen, allerdings jetzt ohne Preis.
Gruß, rainhard
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWA%3AIT&rd=1
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14.07.2004, 11:50 #4
Ich denke, bei einer Auktion kann man als Verkäufer nicht mehr raus?!?
Servus
Georg
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14.07.2004, 11:52 #5
Doch, entweder wegen Zerstörung des Artikels oder vorzeitigem Verkauf an den Höchstbieter oder weil Artikel nicht mehr zum Verkauf steht...
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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14.07.2004, 11:53 #6
Also kann man gegen Schluss noch ordentlich vera****t werden!
Servus
Georg
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14.07.2004, 11:53 #7
Falsch gedacht !!
Wenn der Junior die eingestellte Rolex mit dem Zimmermannshammer bearbeitet hat, das Teil also zerstört ist, kannst Du selbstverständlich raus aus Deiner eigenen AuktionMan liest sich
Wolfram
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Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
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14.07.2004, 11:53 #8
warum dass denn nicht?
Sorry, aber wenn der Preis nicht stimmt, muß es mir als VK irgendwie möglich sein vorher auszusteigen, oder ich setze halt das Mindestgebot entsprechend fest, wofür leider weniger Bieter anspringen und zudem noch die Gebührens wesentlich erhöht werden.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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14.07.2004, 11:54 #9Original von SL_55
Falsch gedacht !!
Wenn der Junior die eingestellte Rolex mit dem Zimmermannshammer bearbeitet hat, das Teil also zerstört ist, kannst Du selbstverständlich raus aus Deiner eigenen AuktionGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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14.07.2004, 11:59 #10
Fagt sich nur wer dann - laut Beschreibung - im besseren Zustand ist
Man liest sich
Wolfram
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Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
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14.07.2004, 12:10 #11
Die Gründe für einen vorzeitigen Ausstieg des Verkäufers aus einer Auktion sind von eBay vorformuliert, z.B. "Zerstörung des Artikels."
Im Grunde sucht man wahrscheinlich nur nach einer passenden- weil unwiderlegbaren und juristisch sauberen Ausrede.
Ich selbst habe auch einmal eine Auktion vorzeitig beendet, weil mir ein Interessent auf einen Artikel ein "unmoralisches" Angebot gemacht hat. Ist doch klar, dass man diesem den Vorzug gibt, zumal die Feilscherei einiger Bieter auch nervig sein kann.
Als Käufer eines Artikels ist die Sache natürlich dann eine andere.. :-(Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2004, 12:14 #12Original von Insoman
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
HaraldHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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14.07.2004, 12:22 #13Original von newharry
Original von Insoman
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
HaraldServus
Georg
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14.07.2004, 12:28 #14Original von GeorgB
Original von newharry
Original von Insoman
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit Zuschlag zustande, so lange muß es mir als VK gestattet sein mein Angebot zurück zu ziehen
HaraldHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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14.07.2004, 13:08 #15StefanSGast
Also ich als alter eBayler beende auch vorzeitig Auktionen, wenn wie gesagt der Preis den ich möchte nicht erzielt wird, oder irgendwelche Idioten super hoch darauf bieten, oder weil ich den Artikel vorzeitig oder ausserhalb von eBay verkauft habe.
Gerade bei Luxusartikel wie Rolex Uhren ist es gang und gebe, die Auktion vorzeitig beenden, denn fast kein Käufer kauft sich eine Rolex blind, ohne die Uhr persönlich gesehen zu haben, es sei denn es ist eine nagelneue Uhr.
Mir ist es auch schon passiert, da hatte ich die Uhr so verkauft und in letzter Minute hat noch einer darauf geboten, dann hast Du richtig Ärger, erstens mit dem Bieter, wenn der seine Uhr nicht bekommt und zweitens musst die schön die Provisoin bei ebay abdrücken.
Naja aber eBay freut sich auch bei vorzeitig beendeten Auktionen, da sie zumindest die Einstellgebühren kassiert hat.
Gruß
Stefan
PS Bei den unverschämten Verkaufsprovisonen bei ebay ist es auch kein Wunder und ich gebe sie lieber dem Käufer weiter als an eBay.
Ich hoffe eBay liest hier nicht mit
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14.07.2004, 22:54 #16ehemaliges mitgliedGast
du kannst als verkäufer jederzeit die auktion beenden. du kannst einen grund dafür angeben. das mußt du aber nicht.
es ist nicht einfach, den ganzen ebay-kram zu durchblicken, aber das ist es, was ich im lauf der zeit an information gewinnen konnte
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14.07.2004, 23:15 #17
Sorry, aber hier steht's unter Punkt 4. (Geben Sie eine Erläuterung, warum Sie Ihr Angebot zurückgezogen haben.) ausdrücklich anders.
Und wenn ich mich recht entsinne, gehts mit dem "Weiter-Button" erst nach der Auswahl einer Option wirklich weiter...! Aber das weiß ich jetzt nicht mehr definitiv.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2004, 23:26 #18
- Registriert seit
- 18.06.2004
- Beiträge
- 14
Hallo liebe Gemeinde,
es gibt ein ganz frisches Urteil des Landgerichts Coburg (22 O 43/04) zu dieser Frage.
Hier hatte ein Juwelier ein Collier, Wert 20.500 EUR für 1 EUR bei ebay angeboten. Bei einem Gebotsstand von 401 EUR hat er die Auktion 2 Tage vor dem eigentlichen Ablauf beendet. Der Bieter der 401 EUR hat auf Herausgabe geklagt.
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland auch bei einer abgebrochenen Internetversteigerung den bindenden Charakter eines Kaufvertrages zwischen einem Höchstbieter und dem Anbieter einer Ware festgestellt.
Der Juwelier mußte das Collier für 401 EUR herausgeben.
Also wirds in Zukunft zum Glücksspiel, wenn eine Auktion vorzeitig beendet wird.
Gruß RobertEin Abschied schmerzt immer, auch wenn man sich schon lange darauf freut (Arthur Schnitzler)
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14.07.2004, 23:30 #19
Ja, davon habe ich auch gehört.
Was nun aber, wenn der Anbieter die Ware nicht mehr im Besitz hat? Mehr als seinen eigenen Aufwand, etwa zur Beschaffung eines gleichwertigen Artikels, wird der Bieter kaum einfordern können.
Schließlich kann ja auch wirklich mal etwas auf ganz natürlich Weise kaputt gehen.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2004, 23:47 #20ehemaliges mitgliedGastOriginal von Butch
Sorry, aber hier steht's unter Punkt 4. (Geben Sie eine Erläuterung, warum Sie Ihr Angebot zurückgezogen haben.) ausdrücklich anders.
Und wenn ich mich recht entsinne, gehts mit dem "Weiter-Button" erst nach der Auswahl einer Option wirklich weiter...! Aber das weiß ich jetzt nicht mehr definitiv.
das urteil: naja, anderer fall, anderes gericht, anderes urteil...
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