Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1

    Kann ein nicht deutscher EU Bürger in D eine Immobilie kaufen? --->

    Geht das so einfach? Gibt es Bedingungen?

    Seine Wohnsitz hat er in D, er hat aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Danke für Eure Hilfe
    Gruß, Hannes


  2. #2
    GMT-Master
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    Gesetzlich steht dem nichts entgegen.

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ja, funktioniert problemlos.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    klar
    Martin

    Everything!

  5. #5
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Ein nicht-deutscher EU Bürger kann in Deutschland ohne Weiteres Grund und Immobilien kaufen, zumindest wenn er Franzose ist.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  6. #6
    Deepsea
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    Was wird den gesucht, hätt da nen Schnapp....

    Servus,
    Andi

    Valdez: "......oder 100$ zahlen!"

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Welch Einigkeit, und das in einem Fachthread!?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    Administrator Avatar von Hannes
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    Themenstarter
    Danke

    RLX at its best
    Gruß, Hannes


  9. #9
    GMT-Master
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    474
    Jeder EU Bürger hat das Recht eine Immobilie
    in Deutschland zu erwerben.

    So wie jeder EU Bürger das Recht hat,
    auch in einem andren EU Land eine Immobilie zu erwerben.

    Gleichheit = Einigkeit
    LG Sakis

    Glücklich sei Der, der sich jeden Tag die Frage stellen kann: Was esse ich heute?

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Original von IKAROS
    So wie jeder EU Bürger das Recht hat,
    auch in einem andren EU Land eine Immobilie zu erwerben.
    Gleichheit = Einigkeit
    Mit Ausnahmen. So hatte sich Polen eine Frist ausbedungen, innerhalb derer das Recht zum Grunderweb EU-Ausländern nicht uneingeschränkt zusteht. Ob diese noch läuft, weiß ich aber nicht. Hintergrund war nach meiner Kenntnis die Befürchtung, deutsche Heimatvertriebene könnten ihr früheres Eigentum zurückkaufen.

  11. #11
    Daytona Avatar von tela
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    1
    Noch ne Ausnahme: Leider weiß ich das nur als Halbwissender,
    Deutsche, die keinen Wohnsitz im Elsass haben, können dort selbst nur mit viel Stress was erwerben. Der Hintergrund ist wohl der, dass viele aus der Region Karlsruhe sich dort Wochenenddomizielien abgegriffen haben, da zwischen den beiden Regionen ein Preisgefälle herrscht.

    Aber Ausnahmen sind meist Regional beschränkt und allgemein irrelevant.

    Gruß,
    René
    Gruß,
    René

  12. #12
    Double-Red Avatar von OrangeHand
    Registriert seit
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    Original von MSA
    Mit Ausnahmen. So hatte sich Polen eine Frist ausbedungen, innerhalb derer das Recht zum Grunderweb EU-Ausländern nicht uneingeschränkt zusteht. Ob diese noch läuft, weiß ich aber nicht. Hintergrund war nach meiner Kenntnis die Befürchtung, deutsche Heimatvertriebene könnten ihr früheres Eigentum zurückkaufen.
    Für ausländische (natürliche oder juristische) Personen aus der EU gilt in Polen ab 2004 (Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer EGA), dass der Grundstückserwerb in Polen grundsätzlich genehmigungsfrei ist. Danach bedarf der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer der EU grundsätzlich nicht der Genehmigung.

    Ausnahmen von dieser Genehmigungsfreiheit sind der Erwerb von Landwirtschafts- und Forstgrundstücken innerhalb von 12 Jahren ab dem EU- Beitritt Polens, und der Erwerb eines zweiten Hauses innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag des EU- Beitritts Polens (gilt nur für natürliche Personen). Solche Käufe sind auch für EU-Ausländer immer noch genehmigungspflichtig (beim Innenministerium).


    Mein Faru ist Polin, und wir habe uns gerade diesen Sommer noch mal schalu gemacht.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Original von OrangeHand
    Mein Faru ist Polin, und wir habe uns gerade diesen Sommer noch mal schlau gemacht.
    Das merkt man. Danke für die Detail-Info.

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von tela
    Noch ne Ausnahme: Leider weiß ich das nur als Halbwissender,
    Deutsche, die keinen Wohnsitz im Elsass haben, können dort selbst nur mit viel Stress was erwerben. Der Hintergrund ist wohl der, dass viele aus der Region Karlsruhe sich dort Wochenenddomizielien abgegriffen haben, da zwischen den beiden Regionen ein Preisgefälle herrscht.

    Aber Ausnahmen sind meist Regional beschränkt und allgemein irrelevant.
    Genau aus diesen Erwägungen (Wochenendhäuser, allerdings ohne Preisgefälle gab es in Österreich (Tirol) auch Ausnahmeregelungen, die meines Wissens nach auch einige Verfahren nach sich gezogen haben ...

    ... zusammenfassend läßt sich also sagen: Grundsätzlich ja, Ausnahmen gibt es ebenso, und ob diese dem Rechtsrahmen der EU entsprechen läßt sich unter Umständen nur auf dem Rechtsweg klären ...
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

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