Anonymverfügung bekommst du wenn du nicht angehalten wurdest - normal bei solchen "Vergehen" d.h. der Name des Lenkers muss nicht bekannt gegeben werden, die ergeht nur an den Fahrzeughalter. Der muss einzahlen - geschieht das nicht, dann kommt eine Anzeige bzw. Lenkererhebung - da muss man dann den Lenker zu dem Zeitpunkt des Delikts angeben - und der wird dann angezeigt.
D.h. eine Anonymverfügung wirkt sich sicher nicht in Punkte aus, wobei ich gar nicht weiß ob das Länderübergreifend überhaupt möglich ist.
Ergebnis 1 bis 18 von 18
Thema: Geblitzt in Österreich
Baum-Darstellung
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12.07.2004, 01:01 #4lg Michael

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