gilt aber nur 1/2 Jahr - danach muss der Käufer nachweisen, daß das Produkt schon von Anfang an mit dem Fehler behaftet war. (Dies ist so im EU-Recht geregelt) Und wie soll das an ner über 30 Jahr alten Uhr funktionieren?
Das ist meist nur über einen Gutachter zu beweisen. Und der kostet auch Geld.

Da die Uhr aber keinerlei Mängel aufweist, sondern auch gute Zeitwerte aufweist, gibt es ja keinen Grund Garantienaspüche geltend zu machen.

Die Revision wurde von mir eingeleitet, da ich wissen wollte, wie es um meine 1675 steht, und daß mit Sicherheit irgendwann einmal eine fällig sein muss.

Also ist es auch ein Entgegenkommen seinerseits, evtl. mit Hintergedanken