Anhand der Seriennummer kann man feststellen, in etwa wann die Uhr gebaut wurde und an welchen Konzi sie ausgeliefert wurde. Ob du diese Daten von Rolex bekommst, ist eine andere Frage.
Das Herstellungsdatum kannst du aber selber eingrenzen, indem du die Nummer abgleichst mit den im Netz kursierenden Listen, z.B. auf Hannes Homepage.
In der Tat gilt das Datum im Zerti. In ein Blankozerti könntest du also ein entsprechendes Datum eintragen, wer sollte dir hierbei das Gegenteil beweisen? Deswegen wirst du auch selten ein Zerti ohne Datumseintrag finden. Den Namen lassen Konzis - wenn du freundlich fragst und den Konzi gut kennst - schon mal weg, aber Zertis ohne Datum sind doch recht selten.
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20.08.2006, 11:44 #1Rolexfan111Gast
Frage bzgl. Kaufdatum & Garantie bei neuer Rolex
Hallo!
Mal 3 ganz dumme Fragen:
1. Teilweise werden ja Rolex mit Blankopapieren verkauft.
Wenn dann der Käufer / Inhaber selbst ein Datum einträgt - gilt dann die Garantie (2 Jahre?) ab diesem Datum?
Die Uhr könnte ja auch schon 2 oder 3 Jahre im Safe liegen.....
Wie wird sowas von Rolex gehandelt?
2. Wie kann man das Herstellungsdatum (Herstellungsjahr) feststellen?
3. Was kann man alles anhand der Seriennummer feststellen?
Danke!
Grüße,
Rolexfan111
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20.08.2006, 11:47 #2Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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20.08.2006, 11:50 #3Rolexfan111Gast
Donluigi
Danke schonmal......
1. Die Seriennummer finde ich doch auf den Papieren, oder?
Wie meinst Du das: "wann in etwas die Uhr gebaut wurde"
Ist das nicht genau festgelegt?
2. Hast Du eine URL zu Hannes Homepage?
3. Also könnte man theoretisch auch auf eine 6 oder 7 Jahre alte Rolex mit Blankozerti (...die wie erwähnt z.b. im Safe gelegen ist) volle 2 Jahre Garantie erhalten? Das ist doch bestimmt nicht im Sinne von Rolex. (Stichwort: verharzen des Werkes usw...usw...)
Danke!
Rolexfan111
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20.08.2006, 11:53 #4
Nein, im Sinne des Herstellers ist das nicht. Deswegen sind undatierte Zertis auch die absolute Ausnahme. Konzis werden mit Nachdruck dazu angehalten, das Datum einzutragen, schon aus eigenem Interesse.
Hannes' HP findest du unter www.oysterworld.de
Die Seriennummer steht auf den Papieren und auf der Uhr. Das genaue Herstellungsdatum wird nicht bekanntgegeben - von Rolex wird überhaupt kaum was bekanntgegeben. Daher kann man bei einer Rolex keinen Stammbuchauszug o.ä. anfordern. Bei anderen Firmen -Patek, IWC - geht das problemlos, da kann man auf Anfrage die kompletten Daten zu den Uhren erhalten. Rolex' Informationspolitik ist, sagen wir mal: speziell.Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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20.08.2006, 12:19 #5Original von Donluigi
... Den Namen lassen Konzis - wenn du freundlich fragst und den Konzi gut kennst - schon mal weg, aber Zertis ohne Datum sind doch recht selten.
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20.08.2006, 12:39 #6
Fehlendes Datum, bedeutet Garantiebetrug !!!
Der Konzi, der sich auf solche Spielchen einlässt :stupid: :stupid: und auffällt, hat dann die längste Zeit, den Händlervertrag unserer geliebten MArke gehabt..
Gruss
Terminator
P.S. Die Liste und Zuordnung mit den Seriennummern, ist bei neuesten
Seriennummern, nur bedingt aussagekräftig !!!http://tinypic.com/i6mjab.gif
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20.08.2006, 14:11 #7
Ich kenne auch keinen Konzi, der die Uhr ohne Eintrag des Datums ausliefert.
Da spielt er, wie von Bernhard völlig richtig bemerkt, mit seiner Konzession!
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20.08.2006, 14:41 #8Original von Donluigi
In der Tat gilt das Datum im Zerti. In ein Blankozerti könntest du also ein entsprechendes Datum eintragen, wer sollte dir hierbei das Gegenteil beweisen?Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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20.08.2006, 15:02 #9
Das Zertifikat ist wohl immer in französischer Sprache. Es liegt noch ein "Begleitzettel" dabei, in dem der Text in alle wichtigen Sprachen übersetzt ist.
Dort steht wörtlich: "...Die Garantie ist nur gültig, wenn sie beim Kauf vom offiziellen Rolex-Konzessionär unterschrieben und mit dem Kaufdatum versehen wurde..."Ein Leben ohne ROLEX ist möglich, aber sinnlos.
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20.08.2006, 15:07 #10Original von Lars_H
Das Zertifikat ist wohl immer in französischer Sprache. Es liegt noch ein "Begleitzettel" dabei, in dem der Text in alle wichtigen Sprachen übersetzt ist.
Dort steht wörtlich: "...Die Garantie ist nur gültig, wenn sie beim Kauf vom offiziellen Rolex-Konzessionär unterschrieben und mit dem Kaufdatum versehen wurde..."Vom Namenseintrag steht hier aber eben nichts ... oder doch noch?
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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20.08.2006, 15:31 #11
Ich habe in den Unterlagen keine Hinweise zum Namenseintrag gefunden.
Als meine Freundin und ich gestern unsere Kronen abgeholt haben. meinte die Verkäuferin, dass man auch das Namensfeld freilassen kann (z.B. für Geschenkuhren). In so einem Fall behält der Konzessionär aber das Zertifikat so lange ein, bis der Beschenkte aufkreuzt und seinen Namen eintragen lässt.
Ob das die übliche Praxis ist, weiß ich nicht.
Welche Rolle spielt denn eigentlich der Namenseintrag? Man kann die Uhr doch innerhalb Garantiezeit verkaufen. Dann steht ja auch ein ganz anderer Name drin, also könnte man das Feld theoretisch auch freilassen.
Letztendlich zählt wohl die Kaufquittung für den Eigentumsnachweis.Ein Leben ohne ROLEX ist möglich, aber sinnlos.
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20.08.2006, 16:26 #12Original von Lars_H
Ich habe in den Unterlagen keine Hinweise zum Namenseintrag gefunden.
Als meine Freundin und ich gestern unsere Kronen abgeholt haben. meinte die Verkäuferin, dass man auch das Namensfeld freilassen kann (z.B. für Geschenkuhren). In so einem Fall behält der Konzessionär aber das Zertifikat so lange ein, bis der Beschenkte aufkreuzt und seinen Namen eintragen lässt.
Ob das die übliche Praxis ist, weiß ich nicht.
Welche Rolle spielt denn eigentlich der Namenseintrag? Man kann die Uhr doch innerhalb Garantiezeit verkaufen. Dann steht ja auch ein ganz anderer Name drin, also könnte man das Feld theoretisch auch freilassen.
Letztendlich zählt wohl die Kaufquittung für den Eigentumsnachweis.Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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