Original von Flo777
Original von Flying Spur
Blöde Geschichte! Mein Beileid!
na es ist ja zum Glück niemand gestorben....
... hab ich doch auf den Threadtitel bezogen...

Im Übrigen wäre eine Argumentation des Verkäufers, der § 439 III 1 BGB in den Blick nimmt, ("Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.") wohl nach Betrachtung des Photos nachzuvollziehen, vorallem da Satz Zwei der Norm folgendermaßen lautet: "Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."

In diesem Falle würde ich jedoch freundlich darauf hinweisen, dass man sich von einem Hause, wie W... etwas anderes erwartet, vielleicht auch kurz Deine Geschichte (Traum, lange gespart etc.) anreißen und dann ergibt sich eine Lösung vielleicht von ganz alleine (nachträglicher Preisnachlass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - den Du vielleicht mit etwas Verhandeln auch schon vorher bekommen hättest)

Viel Glück jedenfalls