Original von THX_Ultra
Der Konzi muss dir beweisen, dass der Fehler vorher nicht vorhanden war.
Das kann er nicht, daher kannst du alle Rechte ausschöpfen.
Angefangen von der Minderung bis hin zur Wandlung.

Immerhin gibt es sowas wie Konsumentenschutzrecht.
Er hat den/die Verkäufer/in und der kunde hat den Laden auch ohne Mängelfesstellung verlassen!!!

Ich denke das damit die Beweispflicht beim Kunden liegt!!!

ODER