Blöde Geschichte! Mein Beileid!
Die Rechte des Käufers bei Mängeln bestimmen sich nach neuem Schuldrecht nun nach § 437 BGB: z.B.: § 437 Nr. 1: Nacherfüllung gem. § 439 BGB = Der Käufer kann NACH SEINER WAHL die Beseitigung des Mangels oder LIEFERUNG EINER NEUEN SACHE (beachte aber bitte § 439 Abs. 4 BGB in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB - hierbei geht es um Nutzungsersatz, welcher bei 10 Minuten tragen gegen Null tendieren dürfte) verlangen. Die weiteren Nummern des § 437 dürften hier nicht gewollt sein.
Zur Beweislast: Da Du als Verbracher beim Konzi gekauft hast finden die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) Anwendung. Unter anderem auch § 476 BGB, der zu Deinen Gunsten für 6 Monate die Beweislast kehrt und in dieser Zeit vermutet wird, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand!
Nichts desto trotz: am besten erst freundlich reden, aber auf einer NEUEN Uhr bestehen (Seriennummern Argument darf nicht ziehen). Erst dann rüder werden.
Viel Glück!
Arno
Ergebnis 1 bis 20 von 191
Baum-Darstellung
-
17.08.2006, 17:22 #11
- Registriert seit
- 30.05.2006
- Beiträge
- 3.656
Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
Ähnliche Themen
-
Heute war LV- Tag, was tun?
Von costafu im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 31Letzter Beitrag: 29.11.2006, 20:06 -
Heute 10:30h >>>>>>>>>
Von Hannes im Forum Off TopicAntworten: 25Letzter Beitrag: 27.04.2005, 11:31 -
Nur Heute!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Von Vito im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 9Letzter Beitrag: 01.04.2005, 16:49 -
23.00 Heute Ard
Von Gatsby im Forum Off TopicAntworten: 40Letzter Beitrag: 17.09.2004, 18:21
Lesezeichen