Original von Microstella
Ist das denn wirklich so, dass sich das Honorar eines RA auch schon beim Anfertigen eines einfachen Schreibens nach dem Streitwert orientiert? Ich dachte, das wäre nur so, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt.
nach was denn sonst, nach dem gewicht des briefes oder wie

siehe RVG http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html