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Thema: Steuerschuld

  1. #1
    Freccione Avatar von rudi
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    Reden Steuerschuld

    aus einem anderen Forum:



    "Steuerschuld"

    Der absolute Hammer! Sowas kann nur in Deutschland passieren.

    Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
    Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt.
    In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben.
    Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.
    Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

    Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
    Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 > EUR> (1,1 Mrd. Euro) beziffert.
    Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

    Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin.
    Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

    Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
    Bankautomaten eingezogen.
    Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

    Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt.
    Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen.
    Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

    Jetzt aber der Hammer:

    Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die
    er abhängig vom Streitwert errechnete.

    Der Streitwert (mehr als 200 Mio.Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge.
    Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.


    Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher!
    Der Mann hat alles richtig gemacht!

    Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler.
    Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
    Der Anwalt und der Rentner sind seit dem gute Freunde.





    http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/...ppfehler.jhtml

    http://www.tagesspiegel.de/politik/a...05/1638476.asp

    http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#
    Gruß Rudi

  2. #2
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ... war schon mal da ...

    aber immer wieder ein Beweis wie wir in D leben ... :stupid: :stupid:
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  3. #3
    Mil-Sub
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    LOOOOOOL

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    Ja habe ich damals auch gelesen!!!!

    traurigtraurig!!!
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  5. #5

    RE: Steuerschuld

    Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.


    Der Bericht ist nicht ganz komplett, damit sich nicht alle noch mehr aufregen.

    Der 100 gramm Hammer ist naemlich, dass der Anwalt keine 2,5 mil. bekommen hat, sondern dass sie sich mit dem Anwalt arrangierte und letztendlich "nur" die Hälfte der Forderung bezahlt werden musste.

    Der Vorschlaghammer aber kommt jetzt:

    Aufgrund dieser guten Leistung, die dem Finanzamt ja über ne Millionen einsparte wurde sie belobigt.

    Dass sie den Gesamtbetrag überhaupt erst verschuldet hat, davon war keine Rede mehr.

    Für solche Beamtekollegen kann ich mich nur schämen und bin dafür, dass die Gesetze für solche Versager die Gleichen sind wie für das "Fussvolk". Jeder hat für den Schaden, den er verursachte auch geradezustehen. Egal welche Position oder Posten diese Person bekleidet.

    Ach so, Quelle, Steuerberaterkammer ;-) Inzwischen ist diese Story naemlich "Aushaengeschild" in den Steuerberaterseminaren
    „Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“
    Kurt Tucholsky
    in dem Sinne
    Chris

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    und der anwalt kriegt ne steuerprüfung...

  7. #7
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Beste Grüße, Tobias

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  8. #8
    Sea-Dweller
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    Ist das denn wirklich so, dass sich das Honorar eines RA auch schon beim Anfertigen eines einfachen Schreibens nach dem Streitwert orientiert? Ich dachte, das wäre nur so, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt.

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Microstella
    Ist das denn wirklich so, dass sich das Honorar eines RA auch schon beim Anfertigen eines einfachen Schreibens nach dem Streitwert orientiert? Ich dachte, das wäre nur so, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt.
    nach was denn sonst, nach dem gewicht des briefes oder wie

    siehe RVG http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html

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