Original von Ingo.L
Kommt drauf an wie lange man drüber ist.Original von PCS
15,- soweit ich weiß. lange kein knöllchen mehr kassiert.
toi toi toi![]()
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR
das ist für mich der HAuptgrund nur noch im Parkhaus zu parken - wenns mal länger dauert, wird halt nur die Parkgebühr höher
Ergebnis 1 bis 19 von 19
Thema: SPARTIPP für Autofahrer
Baum-Darstellung
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02.08.2006, 07:28 #19Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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