Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    moby_711
    Gast

    Wer es nicht kennt - interessant!

    Hallo,

    die PC-Welt deckt hier eine Javascript bezogene Schwachstelle bei Ebay auf und bietet ein Tool an, komfortabel Ebay-Profile ohne Java auf ihre Echtheit zu überprüfen.

    http://www.pcwelt.de/news/internet/37009/index.html

    Gruß
    moby

  2. #2
    Freccione Avatar von gmt
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    5.243
    war vor einigen wochen auf pro 7...aber das proggi ist interessant...


    gmt is a member of the Porno Casting Team
    Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
    911 Grüße Sascha

  3. #3
    StefanS
    Gast
    Hi Moby,

    klingt ja super interessant, aber ich glaube das wissen noch die Wenigsten.

    Du bekommst bestimmt noch einen Rüffel von den Mods, da wir hier keinen Link auf eine andere Forumseite setzen dürfen..ist mir aber genauso passiert, sogar mit dem gleiche Link wie bei Dir.....


    warten wirs mal ab, was bei eBay noch weiter passiert.

    Ich hatte erst gestern wieder einen Spassbieter bei mir als Höchstbietenden gehabt....

    Gruß
    Stefan

  4. #4
    Air-King
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    13
    Sehr interessant!

    Aber PC-Welt sollte sich auf Technik beschränken!
    Was zum rechtlichen Gesichtspunkt von diesem ominösen Internet-RA geschrieben steht, ist wohl eher nicht zutreffend.
    Für den Betrug müßte in so einem Fall ein konkreter Vermögensschaden nachgewiesen werden, der gerade nicht darin liegt, daß der Verkäufer weniger oder andere Bewertungen erhalte hat, als er vorgibt. Überhaupt wird die Betrugsbehauptung von vielen Laien bei eBay-Käufen immer sehr schnell erhoben, aber auch noch von einem virtuellen Rechtsanwalt ?!

    Und im Ernst, wer sich als Total-Commerz-Marbella oder was auch immer anmeldet und seine Bewertungen von 0 auf 2000 türkt (Oh, Entschuldigung das Wort war politisch inkorrekt) also verändert , wird nicht einzig über die Bewertungen täuschen wollen. Es dürfte eher die Frage sein, ob überhaupt Ware für Geld kommt und ob diese dann rechtmäßig erworben wurde oder, oder.....

    Ich warte schon auf die ersten Mandanten die kommen und sagen: "Isch habe von Total-Beschiss-Mallorca eine Stearero-Anlage gekäuft die, wo gar nich´ gibt! Der Firmensitz ist auf Barbados, aber im Internet sagt PC-Welt, isch krisch meine Geld zuruck! Also is´ dat auch so!

    Mahlzeit

    Henrik.
    Schöne Grüße

    Henrik.

    "Es ist bereits alles gesagt, aber noch nicht von jedem!"

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    5.848
    Hi Henrik,

    sehr gute Chancen hat der Käufer (wenn das Geld beim Verkäufer noch
    greifbar ist) aufgrund der arglistigen Täuschung. Und eine Rechtssicherheit
    ist in dem Fall durch §123 BGB gegeben. man braucht also nicht unbedingt
    einen Internet-Anwalt, das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch langt auch schon.
    Nur leider ist das mit dem Recht haben und Recht bekommen nicht so
    ganz einfach.
    .
    Gruß joo
    .


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