Bis 175 Euro....so ein Blödsinn. Wie will man denn den Wert bemessen? Mit einer Rechnung vom Straßenkonzi? Oder dem EC-oder Kreditkartenbeleg?
Hier im Forum hat ein Member einen wunderschönen Satz gepostet: Mit einem Fake kann man alle täuschen, nur nicht sich selbst...
In diesem Sinne: Euch einen kühlen Kopf und einige Gramm Stahl am Arm.
Ergebnis 1 bis 20 von 43
Thema: Fakes und Rechtsprechung...
Baum-Darstellung
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26.07.2006, 09:29 #7
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