Wieder richtig, nur hat der Verkäufer nun auch nach 6 Monaten die Möglichkeit die ganz unverschämten Kunden des Feldes zu verweisen, die früher so taten, als müsse die Gewährleistung für ihre "Dummheit" das sie den Defekt selbstverschuldet haben, auch greifen.Original von THX_Ultra
Ja aber das ist nicht so wichtig wie es jetz klingt - normalerweise gibt es da keine Probleme. Vor der Gesetzesänderung war es ja auch nicht so - dh. da gab es keine Beweislastumkehr und man konnte trotzdem seine Gewährleistungsansprüche in den meisten Fällen geltend machen.
Jetzt hat man als Konsument den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten im Prinzip gar nicht mehr gefragt wird, bzw. wirklich keine Unanehmlichkeiten entstehen bis man die Ware ausgetauscht, bzw. verbessert bekommen hat.
Wie gesagt nochmal - Bitte unbedingt zwischen Gewährleistung und GARANTIE unterscheiden - das eine hat mit dem anderen NIX zu tun!!
Hat schon für beide Seiten Vorteile und so macht der Service auch in der Praxis wieder Freude, wenn beide Parteien wissend miteinander umgehen und zur Problemlösung freundlich aufeinander zu gehen.
Eine Gute Zeit wünscht...
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03.07.2004, 12:53 #1AndreasGast
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