Ja aber das ist nicht so wichtig wie es jetz klingt - normalerweise gibt es da keine Probleme. Vor der Gesetzesänderung war es ja auch nicht so - dh. da gab es keine Beweislastumkehr und man konnte trotzdem seine Gewährleistungsansprüche in den meisten Fällen geltend machen.
Jetzt hat man als Konsument den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten im Prinzip gar nicht mehr gefragt wird, bzw. wirklich keine Unanehmlichkeiten entstehen bis man die Ware ausgetauscht, bzw. verbessert bekommen hat.
Wie gesagt nochmal - Bitte unbedingt zwischen Gewährleistung und GARANTIE unterscheiden - das eine hat mit dem anderen NIX zu tun!!
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Baum-Darstellung
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03.07.2004, 12:26 #13lg Michael
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