Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt
keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)



An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung
des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)