Mein Lieblingsfundstück in den Behördenarchiven:

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet. Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)



Bestechend logisch finde ich auch folgendes:

An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
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