Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten
und demgemäss den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des
BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)