Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten
und demgemäss den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des
BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
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Ergebnis 1 bis 20 von 27
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19.07.2006, 00:30 #1
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Betreff: was wir schon immer mal amtlich haben wollten
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
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19.07.2006, 00:33 #2
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Themenstarter
RE: Betreff: was wir schon immer mal amtlich haben wollten
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19.07.2006, 08:44 #3ehemaliges mitgliedGast
Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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19.07.2006, 09:50 #4
Mein Lieblingsfundstück in den Behördenarchiven:
Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet. Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)
Bestechend logisch finde ich auch folgendes:
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
:sleeping:Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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19.07.2006, 10:00 #5
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19.07.2006, 10:04 #6
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"Ab einer Wassertiefe von ca. 120 cm geht die Schreitbewegung des Soldaten selbständig in eine Schwimmbewegung über. Die Grußpflicht entfällt hierbei!"
"Die Socken sind in den Schuhen zu tragen!"
Gruß
Georg
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19.07.2006, 10:07 #7
gebt mir mehr, ist das geil, ja wahnsinn, ich kann nicht mehr
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19.07.2006, 10:56 #8Alles wird geregelt!
Die Regelungswut der Deutschen ist abenteuerlich.
Da gibt es eine behördliche Festsetzung über Müllsäcke, die nicht mehr
Müllsäcke heißen, sondern Wertsäcke. Darin heißt es: "Der Wertsack ist
ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht
Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus
mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt,
sondern versackt werden.”
.........
Schön ist auch der behördliche Hinweis, dass sich in einem Personalrat,
der nur aus einer einzigen Person besteht, die Trennung nach
Geschlechtern erübrige.
In einem Erlass wird festgelegt, dass eine einmalige Zahlung für jeden
Berechtigten auch nur einmal gewährt werden dürfe.
Die Bundesanstalt für Arbeit regelt in diesem Land, welches Kind das
erste, das zweite und das dritte ist, obwohl man doch meinen sollte,
dass sich das klar aus dem Alter der Kinder ergibt.
Es gibt ein Protokoll zum Außenhandel. Darin heißt
es: “Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit
denen man eine Erklärung erklärt.”
.........
Quelle: http://blog.focus.msn.de/vonderleyen...ves/23#more-23
ready to win #dot2025
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19.07.2006, 10:58 #9Original von watchman
gebt mir mehr, ist das geil, ja wahnsinn, ich kann nicht mehr
(Formular für den Postgirodienst)
Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
(Informationen des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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19.07.2006, 11:04 #10ehemaliges mitgliedGast
So was können sich nur durch denTag langweilende deutsche Beamte ausdenken...... ;-))
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19.07.2006, 11:07 #11
Nachtrag.
Bei den Müll/Wertsäcken könte es sich auch um einen ComedyGag und
nicht um eine reale Dientanweisung handeln. Ich habe dazu nämlich
noch folgendes gefunden:
Dirk Bake18.09.2003, 23:20
Über die Quelle kann ich leider keine Angaben machen, aber damit alle
wissen, um welchen Text es geht, habe ich ihn unten in diesen Beitrag
hineinkopiert. Ich habe den Text vor vielen Jahren aus dem Rundfunk
aufgenommen (vermutlich schon vor 1985), wo er im Rahmen einer
Unterhaltungssendung zu Silvester vorgetragen wurde. Nach meiner
Erfahrung entfaltet er seine Wirkung vorwiegend beim Hören, aber
auch Lesen ist nicht ohne - bitte vorsichtshalber gut festhalten.
-------------------------------------------------------------------------------------------
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der
Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel und Wertpaketsack vor.
Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem §49 der
allgemeinen Dienstanweisung vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern
Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln
besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt
werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des
Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit
Wertbeutelfahne bezeichnet wird, und nicht mit Wertsackfahne,
Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen,
daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack
in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt
werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle
unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und
er ist bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen
Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um
einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher
bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf
hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen
Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten
Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder
Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein
Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
ready to win #dot2025
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19.07.2006, 11:35 #12Original von Ticktacktom
So was können sich nur durch denTag langweilende deutsche Beamte ausdenken...... ;-))Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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19.07.2006, 11:48 #13
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Original von OrangeHand
Original von Ticktacktom
So was können sich nur durch denTag langweilende deutsche Beamte ausdenken...... ;-))
...und nicht zu vergessen, dass ein Großteil dieser "Ausschärfungen" von Wort und Schrift erst nötig wurden, nachdem gewisse "Organe der Rechtspflege" ebensolche Textlücken nutzten, um anderen und/oder sich selber in des Wortes unsinnigster Bedeutung "Recht" zu verschaffen.
Oder anders ausgedrückt: Wenn nicht jemand im Namen eines Verstorbenen Trennungsentschädigung beantragt, weil es nicht ausdrücklich (weil an sich selbstverständlich) ausgeschlossen ist , wird ein solcher Nachtrag auch nicht notwendig.
Dies nur zum Thema "Verallgemeinerung". Zurück zum Spaß....
Gruß
Georg
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19.07.2006, 11:53 #14Original von Georg_Akkerman
"Ab einer Wassertiefe von ca. 120 cm geht die Schreitbewegung des Soldaten selbständig in eine Schwimmbewegung über. Die Grußpflicht entfällt hierbei!"
"Die Socken sind in den Schuhen zu tragen!"
Gruß
Georg
auch zu viele ZDV`s in den Händengehabt ??
Mann, wie oft habe ich mir früher bzgl. dieses Mülls, an den Kopf gefasst....
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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19.07.2006, 11:56 #15
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Themenstarter
Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt
keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung
des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
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19.07.2006, 12:08 #16
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19.07.2006, 12:35 #17
Zum Thema Bundeswehr und Verordnungen hab ich auch noch was beizutragen:
:stupid:
edit: draufklicken, dann wirds größer...Gruss, Peter!
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19.07.2006, 13:27 #18
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19.07.2006, 13:41 #19
jaja die Bundeswehrsoldaten...nur schabernack im Kopf.
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19.07.2006, 14:04 #20
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Original von Bäda
Zum Thema Bundeswehr und Verordnungen hab ich auch noch was beizutragen::stupid:
edit: draufklicken, dann wirds größer...! Manchmal zweifele ich am Verstand bestimmter Leute !
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