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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Betreff: was wir schon immer mal amtlich haben wollten

    Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
    Dienstreise beendet.
    (Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)

    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
    Dienstunfähigkeit dar.
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)



    Gruß Hans

    Man gönnt sich ja sonst nichts!


  2. #2
    Sea-Dweller
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    739
    Themenstarter

    RE: Betreff: was wir schon immer mal amtlich haben wollten

    Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
    Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten
    und demgemäss den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
    (Bundessteuerblatt)

    Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des
    BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
    (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)



    Gruß Hans

    Man gönnt sich ja sonst nichts!


  3. #3
    ehemaliges mitglied
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    Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.

  4. #4
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Mein Lieblingsfundstück in den Behördenarchiven:

    Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet. Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
    (Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)



    Bestechend logisch finde ich auch folgendes:

    An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
    :sleeping:
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  5. #5
    wahnsinn, gibts das echt, crazy germany


  6. #6
    "Ab einer Wassertiefe von ca. 120 cm geht die Schreitbewegung des Soldaten selbständig in eine Schwimmbewegung über. Die Grußpflicht entfällt hierbei!"

    "Die Socken sind in den Schuhen zu tragen!"

    Gruß
    Georg

  7. #7
    gebt mir mehr, ist das geil, ja wahnsinn, ich kann nicht mehr

  8. #8
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Alles wird geregelt!

    Die Regelungswut der Deutschen ist abenteuerlich.

    Da gibt es eine behördliche Festsetzung über Müllsäcke, die nicht mehr
    Müllsäcke heißen, sondern Wertsäcke. Darin heißt es: "Der Wertsack ist
    ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht
    Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus
    mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt,
    sondern versackt werden.”

    .........


    Schön ist auch der behördliche Hinweis, dass sich in einem Personalrat,
    der nur aus einer einzigen Person besteht, die Trennung nach
    Geschlechtern erübrige.

    In einem Erlass wird festgelegt, dass eine einmalige Zahlung für jeden
    Berechtigten auch nur einmal gewährt werden dürfe.

    Die Bundesanstalt für Arbeit regelt in diesem Land, welches Kind das
    erste, das zweite und das dritte ist, obwohl man doch meinen sollte,
    dass sich das klar aus dem Alter der Kinder ergibt.

    Es gibt ein Protokoll zum Außenhandel. Darin heißt
    es: “Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit
    denen man eine Erklärung erklärt.”

    .........

    Quelle: http://blog.focus.msn.de/vonderleyen...ves/23#more-23

    ready to win #dot2025

  9. #9
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Original von watchman
    gebt mir mehr, ist das geil, ja wahnsinn, ich kann nicht mehr
    Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden.
    (Formular für den Postgirodienst)

    Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
    (Informationen des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

    Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

    Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
    (Bundesanstalt für Arbeit)

    Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    So was können sich nur durch denTag langweilende deutsche Beamte ausdenken...... ;-))

  11. #11
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Nachtrag.

    Bei den Müll/Wertsäcken könte es sich auch um einen ComedyGag und
    nicht um eine reale Dientanweisung handeln. Ich habe dazu nämlich
    noch folgendes gefunden:

    Dirk Bake18.09.2003, 23:20
    Über die Quelle kann ich leider keine Angaben machen, aber damit alle
    wissen, um welchen Text es geht, habe ich ihn unten in diesen Beitrag
    hineinkopiert. Ich habe den Text vor vielen Jahren aus dem Rundfunk
    aufgenommen (vermutlich schon vor 1985), wo er im Rahmen einer
    Unterhaltungssendung zu Silvester vorgetragen wurde. Nach meiner
    Erfahrung entfaltet er seine Wirkung vorwiegend beim Hören, aber
    auch Lesen ist nicht ohne - bitte vorsichtshalber gut festhalten.


    -------------------------------------------------------------------------------------------


    In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der
    Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel und Wertpaketsack vor.
    Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem §49 der
    allgemeinen Dienstanweisung vorzuheften.


    Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
    Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern
    Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln
    besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt
    werden.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des
    Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit
    Wertbeutelfahne bezeichnet wird, und nicht mit Wertsackfahne,
    Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

    Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen,
    daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack
    in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt
    werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle
    unverzüglich zu benachrichtigen.

    Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und
    er ist bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

    Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen
    Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um
    einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher
    bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf
    hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen
    Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten
    Wertpaketsack handelt.

    Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder
    Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein
    Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
    Quelle :http://www.bdph.de/forum/archive/index.php?t-269.html

    ready to win #dot2025

  12. #12
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Original von Ticktacktom
    So was können sich nur durch denTag langweilende deutsche Beamte ausdenken...... ;-))
    Zum Glück bleiben von dieser Verallgemeinerung diejenigen Beamten unberührt, welche sich zum Zwecke der Weiterbildung über mechanisch angetriebene Dienstzeitmessvorrichtungen des weltweiten Datennetzes im Allgemeinen, und des R-L-X Forums im Speziellen, bedienen. Schlieslich erfüllen diese Beamten nicht das Kriterium des sich durch den Tag "langweilens". Da bin ich aber froh.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  13. #13
    Original von OrangeHand
    Original von Ticktacktom
    So was können sich nur durch denTag langweilende deutsche Beamte ausdenken...... ;-))
    Zum Glück bleiben von dieser Verallgemeinerung diejenigen Beamten unberührt, welche sich zum Zwecke der Weiterbildung über mechanisch angetriebene Dienstzeitmessvorrichtungen des weltweiten Datennetzes im Allgemeinen, und des R-L-X Forums im Speziellen, bedienen. Schlieslich erfüllen diese Beamten nicht das Kriterium des sich durch den Tag "langweilens". Da bin ich aber froh.

    ...und nicht zu vergessen, dass ein Großteil dieser "Ausschärfungen" von Wort und Schrift erst nötig wurden, nachdem gewisse "Organe der Rechtspflege" ebensolche Textlücken nutzten, um anderen und/oder sich selber in des Wortes unsinnigster Bedeutung "Recht" zu verschaffen.

    Oder anders ausgedrückt: Wenn nicht jemand im Namen eines Verstorbenen Trennungsentschädigung beantragt, weil es nicht ausdrücklich (weil an sich selbstverständlich) ausgeschlossen ist , wird ein solcher Nachtrag auch nicht notwendig.

    Dies nur zum Thema "Verallgemeinerung". Zurück zum Spaß....

    Gruß
    Georg

  14. #14
    Freccione Avatar von Terminator
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    Original von Georg_Akkerman
    "Ab einer Wassertiefe von ca. 120 cm geht die Schreitbewegung des Soldaten selbständig in eine Schwimmbewegung über. Die Grußpflicht entfällt hierbei!"

    "Die Socken sind in den Schuhen zu tragen!"

    Gruß
    Georg
    Na,


    auch zu viele ZDV`s in den Händengehabt ??

    Mann, wie oft habe ich mir früher bzgl. dieses Mülls, an den Kopf gefasst....

    Gruss

    Terminator
    http://tinypic.com/i6mjab.gif

  15. #15
    Sea-Dweller
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    Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt
    keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
    (Beschluss des OLG Schleswig)



    An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
    Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

    Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung
    des gelebt habenden Menschen.
    (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)



    Gruß Hans

    Man gönnt sich ja sonst nichts!


  16. #16
    Sea-Dweller
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    Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung
    nach Geschlechtern.
    (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)



    Und dann redet man von Pisa looooool
    Gruß Hans

    Man gönnt sich ja sonst nichts!


  17. #17
    Strandkonzi Avatar von Bäda
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    2.068
    Zum Thema Bundeswehr und Verordnungen hab ich auch noch was beizutragen: :stupid:



    edit: draufklicken, dann wirds größer...
    Gruss, Peter!


  18. #18
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    mfg Christoph

  19. #19
    Milgauss Avatar von Bödi
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    jaja die Bundeswehrsoldaten...nur schabernack im Kopf.

  20. #20
    Milgauss
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    Original von Bäda
    Zum Thema Bundeswehr und Verordnungen hab ich auch noch was beizutragen: :stupid:



    edit: draufklicken, dann wirds größer...
    Das ist der Hammer ! Manchmal zweifele ich am Verstand bestimmter Leute !

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