Original von Reckel
Original von PCS
Hallo Pauki,

vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
Ähm, sicher?

Wenn ich mich nicht irre haben wir in Deutschland die Preisauszeichnungspflicht und es gilt der Preis an der Ware.

Bye

Marko
Zumindest in Österreich besteht ein Unterschied zwischen Schaufenster und Laden. Ich denke das ist in Deutschland auch so.

Schaufenster ist immer nur eine Einladung zur Angebotslegung wie Percy das schon geschrieben hat. D.h. es fehlen sozusagen noch beide Seiten des Vertrages.
Ladengeschäft ist dann schon was anderes - ABER selbst dort heisst es noch lange nicht, dass man die Ware auch bekommt - weil der Verkäufer muss einem NIX verkaufen, wenn er nicht will