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  1. #21
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Percy hat Recht !
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

  2. #22
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    Original von pauki
    ...das heisst in der Schweiz wär die schöne Date Just in Stahl Gold zum Preis einer Stahl GMT jetzt mein...

    Egal. Werd am Montag trotzdem zum Konzi stiefeln. Vielleicht ergibt sich

    trotzdem ein nettes Verkaufsgespräch. Und ein guter Preis für einen schwer enttäuschten Pauki, der die 4 Riesen in bar natürlich gleich mitgebracht hat

    LG Pauki
    Wäre superlustig, wenn der Konzi hier mitliest........

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
    (Der Spiegel 02.05.1983)
    Beste Grüße Manuel

  4. #24
    PREMIUM MEMBER Avatar von KVSUB
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    Ich versteh immer nicht wieso bei einer solchen Frage ein mehrere Seiten langer Thread entsteht???

    Percy hat bereits im dritten Post die definitive unmissverständliche Antwort gegeben.

    Mehr gibt und gab es dazu nicht zu sagen!
    Gruß Konstantin

  5. #25
    Submariner
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    Theorie und Praxis gehen weit auseinander.Was wenn Preis falsch angeschrieben ist und Haendler Uhr nicht hergibt? Auf jeden Fall Zeugen mitnehmen oder fotografisch festhalten.....

  6. #26
    GMT-Master
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    das ist nur bei uns CH so...
    Gruss Alex
    ----------------------------------------------------------------------------------------

    ICH WEISS ICH HÄTTE NICHT UND SOLLTE DOCH
    ICH MÜSSTE ENDLICH
    ÜBERHAUPT ICH WÜRDE SCHON NOCH
    UND ICH WERDE AUCH
    (sabine techel)

  7. #27
    Double-Red Avatar von [Dents]Milchschnitte
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    Original von manufacture
    Theorie und Praxis gehen weit auseinander.Was wenn Preis falsch angeschrieben ist und Haendler Uhr nicht hergibt? Auf jeden Fall Zeugen mitnehmen oder fotografisch festhalten.....

    Was soll denn das bitte bringen.
    Nur weil Ware in der Auslage liegt, ist der VK doc nicht verpflichtet Diese auch an jeden Interessenten zu verkaufen.
    Der händelr kann immer entscheiden, ob er jemanden etwas verkauft oder eben nicht.

    Gruss,Oliver
    Beste Grüsse, Olli

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    rechtlich ist er sicher nicht verpflichtet.

    aber es ist ein gutes argument, den preis zu verhandeln, wenn er nicht absolut irreal drunter ist.

    hatte das einmal bei einem sportie, der aus der lieferung vor der preiserhöhung kurz von meinem kauf war, und hab ihn als ganz selbstverständlich zum alten preis (abzüglich sehr netter barzahler-%) bekommen.
    Grüße -- Jürgen


  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von PCS
    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    So und nicht anders ist es. Punkt. Alles Weitere nur Geschwätz.

  10. #30
    Double-Red Avatar von Mücke
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    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  11. #31
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von KVSUB
    Ich versteh immer nicht wieso bei einer solchen Frage ein mehrere Seiten langer Thread entsteht???
    Wunderst du dich wirklich darüber? Ich nicht! Gucke mal die Mitteilungsbedürftigen unter uns an.......

    Gr,
    István

  12. #32
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Quintumnia
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    7.109
    LOL

    Klasse, schon wieder ein Beitrag mehr auf dem Zähler

  13. #33
    PREMIUM MEMBER Avatar von KVSUB
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    Original von Penzes
    Original von KVSUB
    Ich versteh immer nicht wieso bei einer solchen Frage ein mehrere Seiten langer Thread entsteht???
    Wunderst du dich wirklich darüber? Ich nicht! Gucke mal die Mitteilungsbedürftigen unter uns an.......

    Gr,
    István
    Ja, ja, hab den Wink verstanden.
    Gruß Konstantin

  14. #34
    Freccione
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    Original von Emil
    Original von PCS
    Hallo Pauki,

    vergiss es. Ist eine sog. invitatio ad offerendum, also die Aufforderung zur
    Angebotsabgabe, aber kein verbindliches Angebot.
    So und nicht anders ist es. Punkt. Alles Weitere nur Geschwätz.
    Deutschland ist eben nicht die ganze Welt und in der Schweiz sieht die Rechtslage anders aus, vor allem die jüngste Rechtssprechung.

    Und zu den anderen Äusserungen. Wenn die Ware in einem Schaufenster öffentlich angeboten wird, dann muss der Verkäufer die Ware auch jedem Käufer verkaufen, es sei denn, der Zwischenverkauf ist klar ersichtlich vorbehalten.

  15. #35
    Double-Red Avatar von Mücke
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    35325 Mücke
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    7.596
    invitatio ad offerendum - Einladung zur Abgabe eines Angebots.
    Dies stellt eine bloße Aufforderung zur Abgabe eine Angebots dar und noch keinen Vertragsantrag i.S.d. §§ 145 ff. BGB.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser zivilrechtliche Grundsatz in der Schweiz nicht gilt.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  16. #36
    wm2006
    Gast
    Original von Mücke
    invitatio ad offerendum - Einladung zur Abgabe eines Angebots.
    Dies stellt eine bloße Aufforderung zur Abgabe eine Angebots dar und noch keinen Vertragsantrag i.S.d. §§ 145 ff. BGB.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser zivilrechtliche Grundsatz in der Schweiz nicht gilt.
    auch dort gilt er!

  17. #37
    officially certified Avatar von cardealer
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    meine Antwort wenn ich der Konzi wäre:

    sorry aber der Herr der gerade raus ist hat sie gerade gekauft. Und wende mich mit den Worten an eine kollegin : Frau... nehmen sie doch mal die Uhr aus dem Schaufenster die ich gerade verkauft habe.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  18. #38
    Day-Date
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    Wenn ich mich richtig an meinen Recht1 Schein erinnere, war es doch so das nicht die Auslage das Angebot ist, sondern der Käufer reingeht und ein Angebot abgibt die Uhr zum ausgeschilderten Preis zu kaufen, wenn der Verkäufer es nicht annimmt kommt also kein Vertrag zu Stande, oder?

    Percy wirds schon wissen.........

  19. #39
    Day-Date
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    bin auch mitteilungsbedürftig und irgendwann vielleicht auch mal Volljurist, daher: invitatio ad offerendum viel mehr ist da nicht zu sagen, außer, dass alles andere extrem unbillig (im Sinne von "nicht hinnehmbar" ) wäre!

    Viele Grüße,
    Arno
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

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