Ein Lst-Hilfe Verein hat da seine Berechtigung wo seine Kompetenz liegt. Und dies betrifft halt ausschliesslich Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Andere Steuererklärungen darf so ein Verein gar nicht erstellen.
Steuerberater wiederum haben die Erlaubnis all dies auch zu machen und noch viel mehr. Eine vernünftige Beratung darf ich wohl in beiden Fällen erwarten da ich schliesslich Geld für diese Leistung bezahle.
In Buchhaltungsfragen, Bilanzierungsrichtlinien und etlichen anderen Bereichen (Ust, Gewst, Kst oder Gewinnverteilung) darf ein Lohnsteuerhilfeverein gar nicht tätig werden.
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		Thema: Lohnsteuerhilfevereine
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	04.07.2006, 17:24 #1GMT-Master
			
			
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