Original von grafzahl

Mit diesen Informationen bin ich dann an den Verkäufer rangetreten,
jetzt stellte sich heraus das er die Uhr nur zum Weiterverkauf angekauft
hatte und nicht wie vorher dargestellt aus seiner persönlichen Sammlung
stammt. Also wollte er den Vorbesitzer fragen da er die Uhr nur wenige
Tage besessen hat.
Parallel dazu kam hier im Forum die befürchtete Ernüchterung mit dem
Bandglied...
Tja, nur zum Weiterverkauf.

Also Gewinnerzielungsabsicht und keine Sammlerauflösung/Erweiterung/Ergaenzung etc.

D. h. gewerbliches Handeln, somit Rechnung und 1 Jahr Gewährleistung, denn Händler können sich nicht davon distanzieren.

Jetzt noch ne gute Rechtschutz und Du kannst das einklagen was Du lt. dessem Angebot erworben hast

Ist nur die Frage, ob sich das lohnt. Bei ner Daytona z. B. würde ich das machen. Ich glaube hier wars eine SD ?

Bekräftigen kann man seine Forderung aber schon durch "Vorfeldsdrohung". Gewerbeamt, Finanzamt und Arbeitsamt, wegen der vermutlich nicht gewerblich angemeldeten Taetigkeit (wobei man nicht weiss ob er ohne Job ist, aber es kostet einen nur ein wenig Zeit mehr).

Mir persönlich ist es egal, wer aus welchen Gründen seine Uhr verkauft, aber wenn man verarscht wird, sollte man sich schon wehren mit allem was einem zur Verfügung steht. Er wird es ansonsten vermutlich mit den Nachfolgekäufern genauso machen. Ich betone das "vermutlich" bevor jemand meint ich würde was unterstellen