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grafzahl hat gewusst, dass die Uhr vor dem Verkauf in mehreren Händen war. Im Mittelteil irgendwo weist er darauf hin, dass der Name auf dem Zerti nicht der des Verkäufers ist.

Der ROLEX-Fachändler, dem er die Uhr kurz nach dem Verkauf zur Begutachtung gegeben hat, hat ihm gegenüber nichts von Beschiss erwähnt, genausowenig wie er ihn vor dem desolaten Zustand des Zifferbalttes gewarnt hat. Es ist von einem für alle Beteiligten verdeckten Schaden ausszugehen. Oder anders gesagt, wenn der ROLEX-Fachhändler den verdeckten Schaden nicht registrieren konnte, warum soll er dem Verkäufer dann unbedingt bekannt gewesen sein?

Wenn grafzahl die Uhr bei einem gewerblichen Händler gekauft hätte, dann hätte er nicht einmal dort auf Schadensausgleich im Rahmen der erweiterten Händlergewährleistung bestehen können. Bei versteckten Schäden muss nachgewiesen werden, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe da war. Sehr schwierig zu beweisen.

Gerade im Zusammenhang mit dieser rechtlich wenig aussichtsreichen Situation des Käufers finde ich die Bereitschaft des Verkäufers mitzuhelfen, dass doch noch Alles gut wird, fair. Da von Beschiss zu sprechen und per Rundschreiben ein Outing des Verkäufers zu forcieren finde ich sehr unangemessen.