Also doch "Pranger"??? - Oder was???..... Unfassbar diese Reaktion!

Allein die Tatsache, dass der Verkäufer lange nicht reagiert hat ist ja nicht unbedingt ein zwingender Beweis für schlechtes Gewissen.

Wenn ich das richtig verstanden habe (tauchte irgendwo im Mittelteil mal auf), dann war auch kurz nach dem Kauf noch nichts zu bemerken. Die Uhr lief, sonst hätte er sie ja wohl gleich reklamiert, und der nächste Konzi hat ihr nach einegehnder Untersuchung WD bestätigt. Von einem sich auflösenden Zifferblatt war zu diesem Zeitpunkt selbst vom Fachmann offensichtlich noch nichts zu bemerken. Was spricht gegen die Ahnungslosigkeit des Verkäufers?

Die Dreingabe eines zusätzlichen Verlängerungsgliedes, vielleicht vom Aftermarket, ist ja nun auch nicht mit Betrugsabsichten zu verknüpfen. Die Echtheit dieses Einzelgliedes war ja wohl nicht die unabdingbare Vorraussetzung für den Kauf. Hätte er das Glied einfach aus dem beigelegten Zubehör herausgelassen und statt dessen in den Müll geschmissen, wär das wohl nicht als weiteres Indiz zur Fragwürdigkeit dieses Verkaufes dazugerechnet worden.

Dass die Uhr durch mehrere Hände gegangen ist, war ja bekannt. Die Uhr ist insgesamt echt.

Dass der Verkäufer sich an den Revi-Kosten beteiligt hat, auch wenn nur zum Teil, finde ich gut. In welcher Höhe??? Eine Revision bringt ja über die Schadensbeseitigung hinaus (der Schaden wurde, wie oben festgestellt, nicht mal vom Konzi erkannt) Einiges an Mehrwert. Ich denke es ist fair eine Teilübernahme der Kosten für ein grosszüges Entgegenkommen zu halten. Aus diesem Entgegenkommen gleich wieder ein Eingeständnis des schlechten Gewissens zu konstruieren ist der Klassiker schlechthin, besonders, wenn die Grundstimmung schon entsprechend gegen den Verkäufer gerichtet ist. Also hier nochmal - Quatsch - siehe oben - Konzi hatte die Uhr in der Hand - war nichts zu sehen - wie solls der Verkäufer gesehen haben????

Die dunkle Warnung vor dem hier im Forum Uhrenverkaufenden finde ich unangemessen. Vor Allem, nachdem er gerade daran mitgearbeitet hat den Schaden, der ihm zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bekannt war, erträglicher zu machen.

Es wurde vom Verrkäufer ja schliesslich kein Bananenbrei ins Getriebe gepresst, um das verräterische Klappern bei der Probefahrt zu vermeiden.

Bevors vermutet wird - ich bin nicht der Verkäufer - ich kenne den auch nicht.