Hi Henrik,

sehr gute Chancen hat der Käufer (wenn das Geld beim Verkäufer noch
greifbar ist) aufgrund der arglistigen Täuschung. Und eine Rechtssicherheit
ist in dem Fall durch §123 BGB gegeben. man braucht also nicht unbedingt
einen Internet-Anwalt, das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch langt auch schon.
Nur leider ist das mit dem Recht haben und Recht bekommen nicht so
ganz einfach.