Hallo Markus,
wenn ausdrücklich nichts vereinbart ist, sowohl in der B+L als auch im Werkvertrag, zahlt üblicherweise der Bauherr die Gebühren für die Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom,Telekom und Kabel. Je nach Versorger und Bundesland bzw Gemeinde gibt es hierbei verschiedene Vorgehensweisen, die natürlich auch unterschiedlich finanziell zu Buche schlagen, wie z.B. ein Mehrspartenanschluss. Üblicherwerise werden auch die Gräben und die Notwendigen Wanddurchbrüche von den Versorgern erstellt. Du solltest Dich aber schlau darüber machen, wer für die Abdichtung der Durchdringungen verantwortlich ist und dafür auch im Schadensfall haftet.
Wie sieht es denn hinsichtlich der Kostan für Kanalanschlüsse aus ? Sind die vertraglich geregelt, oder gilt auch hier : bis 1 m vor Hauskante und ohne Revisionsschach ?