m.e.zahlt der bauherr....
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21.06.2006, 10:59 #1
Bauträger-Frage / Kosten für Hausanschluss
wer kann mir bezügl. der Hausanschlusskosten Auskunft geben ???
Bauherr ist Eigentümer des Grundstückes
GÜ baut DHH schlüsselfertig
DankeIch bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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21.06.2006, 11:11 #2
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21.06.2006, 11:13 #3
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Wenn im Kaufvertrag nicht drinsteht dass der Bauträger zahlt bist du dran. Denn du schliesst ja dann mit den Versorgern deinen Vertrag.
Ähnlich Telefon: Neuanschluss (Teuer) oder Übernahme (Billig)
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21.06.2006, 11:15 #4
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am besten kontaktierst du mal den örtlichen energieversorger. meisten führt er oder aber eine von ihm beauftragte firma die arbeiten durch
grüßend
jjoachim
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21.06.2006, 11:15 #5AndreasGastOriginal von niksnutz
m.e.zahlt der bauherr....
Gruß Andreas
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21.06.2006, 11:19 #6Original von Andreas
Original von niksnutz
m.e.zahlt der bauherr....
Gruß AndreasGruss michael
last 6
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21.06.2006, 11:19 #7
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Themenstarter
m.e. reicht mir leider nicht aus .... sorry
Streitpunkt zw. Bauherr und GÜ
Bauherr hat Grundstück von Makler gekauft um niedrigere Grunderw.St.
zu bezahlen ....
Danach kam ein Bauvertrag über ein schlüsselfertiges Haus lt. Bauschreibung (in der Baubeschreibung steht NICHTS über einen Hausanschluss) zustande.Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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21.06.2006, 11:24 #8
GÜ schuldet Baubeschreibung...dafür ist die da!
und nur die...Martin
Everything!
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21.06.2006, 11:25 #9
Der Sachverhalt ist doch wohl so:
Der Bauherr ist schon Eigentümer des (bereits erschlossenen?) Grundstücks. Bauherr und Bauunternehmen haben in einem sog. Generalübernehmervertrag die Erstellung eines schlüsselfertigen Doppelhauses vereinbart.
Fraglich ist nun, wer die Hausanschlusskosten (Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum) zahlt.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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21.06.2006, 11:25 #10AndreasGastOriginal von niksnutz
Original von Andreas
Original von niksnutz
m.e.zahlt der bauherr....
Gruß Andreas
Natürlich nicht, nur wie schon beschrieben, wenn nicht anders Vereinbart, zahlt der Bauherr, da es ein Vetrag zwischen Versorger und Bauherr in der Regel ist, zahlt dieser.
Ganz selten ist dies im Angebot der Generalunternehmer.....selbst wenn er es vertraglich zusichert und auch ausführt, legt er diese Kosten auch gegenüber den Bauherrn um.
Zahlen tut immer der Bauherr...
Gruß Andreas
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21.06.2006, 11:27 #11
wenn im bauvertrag nichts vom hausanschluss steht must du zahlen.würde mich wundern wenn es die gesellschaft übernimmt.
Gruss michael
last 6
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21.06.2006, 11:28 #12AndreasGastOriginal von Mücke
Der Sachverhalt ist doch wohl so:
Der Bauherr ist schon Eigentümer des (bereits erschlossenen?) Grundstücks. Bauherr und Bauunternehmen haben in einem sog. Generalübernehmervertrag die Erstellung eines schlüsselfertigen Doppelhauses vereinbart.
Fraglich ist nun, wer die Hausanschlusskosten (Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum) zahlt.
Mal langsam am frühen Morgen...sind Erschließungskosten und Anschlußkosten nicht zwei Paar Schuhe...oder versteh ich dich da falsch, wenn du bis zur Grundstücksgrenze und von der Grundstücksgrenze zum haus schreibst....
Wenn die Baubeschreibung fehlt hast du ein Problem, wenn du ohne diese zu lesen den Auftrag genehmigt hast....
Gruß Andreas
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21.06.2006, 11:29 #13
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Themenstarter
Original von Mücke
Der Sachverhalt ist doch wohl so:
Der Bauherr ist schon Eigentümer des (bereits erschlossenen?) Grundstücks. Bauherr und Bauunternehmen haben in einem sog. Generalübernehmervertrag die Erstellung eines schlüsselfertigen Doppelhauses vereinbart.
Fraglich ist nun, wer die Hausanschlusskosten (Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum) zahlt.
und die Baubeschreibung sieht über Hausanschlüsse und deren Kosten nichts vor ...Ich bin immer für Sie da
Markus
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21.06.2006, 11:39 #14
Ich bin zz. etwas von der NJW oder den baurechtlichen Zeitschriften "abgeschnitten". Doch vielleicht hilft die DIN 276 mit ihren Kostengruppen usw. - wenn sie noch gilt - weiter.
... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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21.06.2006, 11:42 #15
Bin leider schon länger nicht mehr als Architekt tätig, aber wer hat die Baubeschreibung (Ausschreibung) gemacht?
Genau hier muß dieses klar beschrieben sein.
Meiner kurzen Analyse nach liegt darin der Fehler..
Armin
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21.06.2006, 12:17 #16
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oder das Glück, für den GÜ
Ich bin immer für Sie da
Markus
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21.06.2006, 12:34 #17AndreasGastOriginal von Maga
oder das Glück, für den GÜ
Sei doch froh oder mach aus der Not eine Tugend.....lass die Telekom antanzen und den Telefonanschluß legen.....die reißen von der Straße bis zum Haus (Anschlußort) alles auf und schließen dich an....kostet sehr wenig....dann läßt du alles offen an Gräben und läßt den Versorger ran....der dich anschließt...natürlich günstig, da ja alle Gräben tief genug offen liegen (nur auf dem Grundstück).....und zumachen machst halt selber beim Garten anlegen...
Gruß Andreas
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21.06.2006, 12:46 #18
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Themenstarter
... ich will keinen Ärger mit dem BH .... nur der sieht es nicht ein, oder will es einfach nicht verstehen, dass dies nicht in unserem Leistungsumfang zu finden ist.
Ich habe es ja auch schließlich nicht einkalkuliert ---- also entsteht ihm somit kein Nachteil
nur Ärger sollte man mit dem BH vermeidenIch bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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21.06.2006, 13:28 #19
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Hallo Markus,
wenn ausdrücklich nichts vereinbart ist, sowohl in der B+L als auch im Werkvertrag, zahlt üblicherweise der Bauherr die Gebühren für die Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom,Telekom und Kabel. Je nach Versorger und Bundesland bzw Gemeinde gibt es hierbei verschiedene Vorgehensweisen, die natürlich auch unterschiedlich finanziell zu Buche schlagen, wie z.B. ein Mehrspartenanschluss. Üblicherwerise werden auch die Gräben und die Notwendigen Wanddurchbrüche von den Versorgern erstellt. Du solltest Dich aber schlau darüber machen, wer für die Abdichtung der Durchdringungen verantwortlich ist und dafür auch im Schadensfall haftet.
Wie sieht es denn hinsichtlich der Kostan für Kanalanschlüsse aus ? Sind die vertraglich geregelt, oder gilt auch hier : bis 1 m vor Hauskante und ohne Revisionsschach ?
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