Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Ausrufezeichen Bauträger-Frage / Kosten für Hausanschluss

    wer kann mir bezügl. der Hausanschlusskosten Auskunft geben ???

    Bauherr ist Eigentümer des Grundstückes

    GÜ baut DHH schlüsselfertig


    Danke
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    Markus

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  2. #2
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    m.e.zahlt der bauherr....
    Gruss michael

    last 6

  3. #3
    GMT-Master
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    Wenn im Kaufvertrag nicht drinsteht dass der Bauträger zahlt bist du dran. Denn du schliesst ja dann mit den Versorgern deinen Vertrag.
    Ähnlich Telefon: Neuanschluss (Teuer) oder Übernahme (Billig)

  4. #4
    Yacht-Master
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    am besten kontaktierst du mal den örtlichen energieversorger. meisten führt er oder aber eine von ihm beauftragte firma die arbeiten durch


    grüßend

    jjoachim

  5. #5
    Andreas
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    Original von niksnutz
    m.e.zahlt der bauherr....
    Wer denn sonst ?

    Gruß Andreas

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    Original von Andreas
    Original von niksnutz
    m.e.zahlt der bauherr....
    Wer denn sonst ?

    Gruß Andreas
    hab ich die frage gestellt?
    Gruss michael

    last 6

  7. #7
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    m.e. reicht mir leider nicht aus .... sorry

    Streitpunkt zw. Bauherr und GÜ

    Bauherr hat Grundstück von Makler gekauft um niedrigere Grunderw.St.
    zu bezahlen ....

    Danach kam ein Bauvertrag über ein schlüsselfertiges Haus lt. Bauschreibung (in der Baubeschreibung steht NICHTS über einen Hausanschluss) zustande.
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    Markus

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  8. #8
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    GÜ schuldet Baubeschreibung...dafür ist die da!


    und nur die...
    Martin

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  9. #9
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Der Sachverhalt ist doch wohl so:

    Der Bauherr ist schon Eigentümer des (bereits erschlossenen?) Grundstücks. Bauherr und Bauunternehmen haben in einem sog. Generalübernehmervertrag die Erstellung eines schlüsselfertigen Doppelhauses vereinbart.

    Fraglich ist nun, wer die Hausanschlusskosten (Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum) zahlt.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  10. #10
    Andreas
    Gast
    Original von niksnutz
    Original von Andreas
    Original von niksnutz
    m.e.zahlt der bauherr....
    Wer denn sonst ?

    Gruß Andreas
    hab ich die frage gestellt?

    Natürlich nicht , nur wie schon beschrieben, wenn nicht anders Vereinbart, zahlt der Bauherr, da es ein Vetrag zwischen Versorger und Bauherr in der Regel ist, zahlt dieser.

    Ganz selten ist dies im Angebot der Generalunternehmer.....selbst wenn er es vertraglich zusichert und auch ausführt, legt er diese Kosten auch gegenüber den Bauherrn um.

    Zahlen tut immer der Bauherr...

    Gruß Andreas

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    wenn im bauvertrag nichts vom hausanschluss steht must du zahlen.würde mich wundern wenn es die gesellschaft übernimmt.
    Gruss michael

    last 6

  12. #12
    Andreas
    Gast
    Original von Mücke
    Der Sachverhalt ist doch wohl so:

    Der Bauherr ist schon Eigentümer des (bereits erschlossenen?) Grundstücks. Bauherr und Bauunternehmen haben in einem sog. Generalübernehmervertrag die Erstellung eines schlüsselfertigen Doppelhauses vereinbart.

    Fraglich ist nun, wer die Hausanschlusskosten (Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum) zahlt.

    Mal langsam am frühen Morgen...sind Erschließungskosten und Anschlußkosten nicht zwei Paar Schuhe...oder versteh ich dich da falsch, wenn du bis zur Grundstücksgrenze und von der Grundstücksgrenze zum haus schreibst....


    Wenn die Baubeschreibung fehlt hast du ein Problem, wenn du ohne diese zu lesen den Auftrag genehmigt hast....

    Gruß Andreas

  13. #13
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Original von Mücke
    Der Sachverhalt ist doch wohl so:

    Der Bauherr ist schon Eigentümer des (bereits erschlossenen?) Grundstücks. Bauherr und Bauunternehmen haben in einem sog. Generalübernehmervertrag die Erstellung eines schlüsselfertigen Doppelhauses vereinbart.

    Fraglich ist nun, wer die Hausanschlusskosten (Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum) zahlt.
    genau so ist der Sachverhalt ...

    und die Baubeschreibung sieht über Hausanschlüsse und deren Kosten nichts vor ...
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    Markus

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  14. #14
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Ich bin zz. etwas von der NJW oder den baurechtlichen Zeitschriften "abgeschnitten". Doch vielleicht hilft die DIN 276 mit ihren Kostengruppen usw. - wenn sie noch gilt - weiter.
    ... und Tschüss!

    Mücke
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  15. #15
    Daytona Avatar von Armando
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    Bin leider schon länger nicht mehr als Architekt tätig, aber wer hat die Baubeschreibung (Ausschreibung) gemacht?
    Genau hier muß dieses klar beschrieben sein.
    Meiner kurzen Analyse nach liegt darin der Fehler..

    Armin

  16. #16
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    oder das Glück, für den GÜ
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  17. #17
    Andreas
    Gast
    Original von Maga
    oder das Glück, für den GÜ

    Sei doch froh oder mach aus der Not eine Tugend.....lass die Telekom antanzen und den Telefonanschluß legen.....die reißen von der Straße bis zum Haus (Anschlußort) alles auf und schließen dich an....kostet sehr wenig....dann läßt du alles offen an Gräben und läßt den Versorger ran....der dich anschließt...natürlich günstig, da ja alle Gräben tief genug offen liegen (nur auf dem Grundstück).....und zumachen machst halt selber beim Garten anlegen...


    Gruß Andreas

  18. #18
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ... ich will keinen Ärger mit dem BH .... nur der sieht es nicht ein, oder will es einfach nicht verstehen, dass dies nicht in unserem Leistungsumfang zu finden ist.

    Ich habe es ja auch schließlich nicht einkalkuliert ---- also entsteht ihm somit kein Nachteil

    nur Ärger sollte man mit dem BH vermeiden
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  19. #19
    Gesperrter User
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    Hallo Markus,
    wenn ausdrücklich nichts vereinbart ist, sowohl in der B+L als auch im Werkvertrag, zahlt üblicherweise der Bauherr die Gebühren für die Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom,Telekom und Kabel. Je nach Versorger und Bundesland bzw Gemeinde gibt es hierbei verschiedene Vorgehensweisen, die natürlich auch unterschiedlich finanziell zu Buche schlagen, wie z.B. ein Mehrspartenanschluss. Üblicherwerise werden auch die Gräben und die Notwendigen Wanddurchbrüche von den Versorgern erstellt. Du solltest Dich aber schlau darüber machen, wer für die Abdichtung der Durchdringungen verantwortlich ist und dafür auch im Schadensfall haftet.
    Wie sieht es denn hinsichtlich der Kostan für Kanalanschlüsse aus ? Sind die vertraglich geregelt, oder gilt auch hier : bis 1 m vor Hauskante und ohne Revisionsschach ?

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