Grundsätzlich gilt bei mir im Geschäft:
Bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen 20% Anzahlung auf den Endbetrag.
100%-ige Rückzahlung leiste ich nur, wenn ich den zu gesagten Liefertermin (plus 14 Tage) nicht halten kann. Vorausgesetzt der Kunde verlangt das! Ist noch nie passiert in 12 Jahren.
Finde ich aber trotzdem fair, auch wenn ich das nicht so tun muss.
Sollte der Kunde/-in wiedererwarten sondergefertigte- oder sonderbestelle Ware trotz Anzahlung binnen 3 Monate und einer einmaligen schriftlicher Aufforderung nicht folge leisten, dann beschreite ich den Rechtsweg.
Und das klappte bis jetzt immer aussergerichtlich!
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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Thema: konzi-gabaren
Baum-Darstellung
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27.02.2004, 11:53 #13AndreasGast
RE: @ Chris
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