chris
Üblich mag es nicht sein, erlaubt ist es allemal (andreas, insoweit muß ich dir leider widersprechen. Falls es nicht anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen Rolex und dem Konzi gibt steht es dem Konzi generell frei, eine Anzahlung in einer von ihm frei gewählten Höhe - bis zum vollen Kaufpreis - zu verlangen. Auch Deinen Ausführungen hinsichtlich des Rücktrittsrechts vermag ich nicht 100% zu folgen. Sicher ist aber richtig, daß man verbindliche Lieferternmine vereinbaren sollte und sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehält. Darauf wird sich ein Konzi bei einem gesuchten Modell - Daytona oder LV - abver vermutlich garnicht erst einlassen.)
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Thema: konzi-gabaren
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26.02.2004, 11:16 #6
René
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