Nö, sowas ist mir bisher nicht passiert...ist mE auch nicht üblich - außer vielleicht bei extrem "individuellen", ausgefallenen und teuren Stücken, die nicht ohne weiteres einen anderen Käufer finden würden...![]()
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Thema: konzi-gabaren
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26.02.2004, 08:32 #1
konzi-gabaren
Moin alle zusammen!
mal ne frage zum konzi-gebaren: iss es üblich, dass der konzi eine anzahlung einstreift, für uhren, die er erst in 3-4 monaten liefern kann?mfg Christoph
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26.02.2004, 08:35 #2
RE: konzi-gabaren
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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26.02.2004, 08:40 #3ehemaliges mitgliedGast
RE: konzi-gabaren
Hallo,
erscheint mir mehr als fraglich. Würde ich auch nicht machen, nachher geht der Pleite in der Zwischenzeit und dann??
Geh zu einem anderen Konzi.
MfG
Uwe
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26.02.2004, 09:39 #4
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- 25.02.2004
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- 948
RE: konzi-gabaren
Kenn ich nur von Wempe (Köln) und die haben noch ein paar andere schlechte Angewohnheiten:
- Ungefragtes Entfernen des Hologramms
- Nach eigener erfahrung keine Preisverhandlung möglich
Das sind genau die Gründe warum ich dort noch keine Uhr gekauft habe)
Gruß Peter
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26.02.2004, 09:51 #5AndreasGast
RE: konzi-gabaren
Ist die zu erwartende Uhr keine EXTRA-Bestellung für Dich als Kunde, dürfen sie keine Anzahlung nehmen.
Ist die gewünschte Uhr für Dich EXTRA bestellt genügt ein Kaufvertrag(ist aber nicht üblich bei Juwelieren) oder eine Anzahlung in der Höhe von mind. 20% des Endpreises.
Achtung! Bei zugesagten Lieferzeiten von 2-3 Monaten abstand nehmen, denn wer eine Anzahlung wünscht, sollte dies konkreter zu einen bindenden Termin zu sagen, sa dass der Kunde bei einer zeitlich grösseren Lieferverzögerung (mind. 14Tage) ein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen kann. Natürlich mit der Rückzahlung der vollen Anzahlung!
Den entgangenden Gewinn, kann der Juwelier ja bei seinem Lieferanten laut Liefervertrag geltend machen....
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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26.02.2004, 11:16 #6
chris
Üblich mag es nicht sein, erlaubt ist es allemal (andreas, insoweit muß ich dir leider widersprechen. Falls es nicht anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen Rolex und dem Konzi gibt steht es dem Konzi generell frei, eine Anzahlung in einer von ihm frei gewählten Höhe - bis zum vollen Kaufpreis - zu verlangen. Auch Deinen Ausführungen hinsichtlich des Rücktrittsrechts vermag ich nicht 100% zu folgen. Sicher ist aber richtig, daß man verbindliche Lieferternmine vereinbaren sollte und sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehält. Darauf wird sich ein Konzi bei einem gesuchten Modell - Daytona oder LV - abver vermutlich garnicht erst einlassen.)
René
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26.02.2004, 21:18 #7
René:
Das mit der LV oder Daytona kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn gerade bei den gesuchtesten Modellen hat doch der Konzi überhaupt keine Probleme, die Uhr bei einem Rücktritt anderweitig zu verkaufen?
Ich denke, schwieriger wird es da schon mit einer brilliantbesetzten Platin Day-Date mit ausgefallenem Zifferblatt, die eigens für einen Kunden so bestellt wurde.
Zum Thema an sich:
Ich habe bei meinem Konzi angerufen und meine Uhr bestellt (16610), wurde nach 8 Wochen zurückgerufen, ob's noch aktuell ist - hingefahren, Uhr abgeholt - fertig.
Viele Grüße,
Christian
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26.02.2004, 22:23 #8
wenn ein Konzi im Moment eh Mühe hat,seine Vorräte abzuverkaufen und dann ein teures,selten gefragtes Modell für einen Kunden bestellen soll,kann ich´s ihm nicht verübeln wenn er eine Anzahlung haben möchte.
Andererseits hat ja der Kunde die Möglichkeit sich nur den Katalog mitzunehmen und woanders die Uhr kaufen gehen.Schöne Zeit noch
Roland
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26.02.2004, 23:46 #9
Die Anzahlung ist praktisch die Absicherung des Konzis, dass der Kunde
die EXTRA für ihn bestellte Uhr auch abnimmt. Oder im Falle, dass der
Kauf dann doch nicht zustandekommt, die entstehenden Kosten für
einen erneuten Verkauf der Uhr gedeckt sind.
Ich finde diese Vorgehensweise legitim, da korrekt, so haben so beide
Seiten ihre Absicherung..
Gruß joo
.
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27.02.2004, 10:06 #10
@ Chris
Hi Chris,
da hast du natürlich recht, aber er müßte eine - wenn verlangte und erhaltene - Anzahlung auch wieder zurückzahlen, was für ihn Aufwand bedeutete. Ich wollte lediglich zum ausdruck bringen, daß ein Konzi, je begehrter das Modell ist, desto weniger Zugeständnisse machen würde. In Praxi ist ihm ein Rücktritt des Bestellers bei einem extrem gesuchten Modell natürlich gleichgültig, da ja Legionen von dankbaren Kunden für Daytona bzw. LV vor der Tür stehen ;-))
GrußRené
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27.02.2004, 11:00 #11ehemaliges MitgliedGast
RE: @ Chris
Rü*** nahm in den vergangenen Jahren, als die Sportmodelle knapp waren auch Anzahlungen in Höhe von ca. 10%.
Egal, ob nun gut zu verkaufen oder Ladenhüter...
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27.02.2004, 11:29 #12StefanSGast
RE: @ Chris
Also ich bin ja wirklich kein Fan von Konzis, aber als Geschäftsmann, verstehe ich es, wenn der Konzi eine 10%ige Anzahlung für eine extra für den Kunden bestellte Uhr fordert.
Ich hatte früher selbst 2 Geschäfte und kenne die Gebahren der Kunden, die bestellen was und holen dann diese Sachen nicht ab, wenn keine Anzahlung getätigt wurde.
Gruß
Stefan
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27.02.2004, 11:53 #13AndreasGast
RE: @ Chris
Grundsätzlich gilt bei mir im Geschäft:
Bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen 20% Anzahlung auf den Endbetrag.
100%-ige Rückzahlung leiste ich nur, wenn ich den zu gesagten Liefertermin (plus 14 Tage) nicht halten kann. Vorausgesetzt der Kunde verlangt das! Ist noch nie passiert in 12 Jahren.
Finde ich aber trotzdem fair, auch wenn ich das nicht so tun muss.
Sollte der Kunde/-in wiedererwarten sondergefertigte- oder sonderbestelle Ware trotz Anzahlung binnen 3 Monate und einer einmaligen schriftlicher Aufforderung nicht folge leisten, dann beschreite ich den Rechtsweg.
Und das klappte bis jetzt immer aussergerichtlich!
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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27.02.2004, 12:04 #14ehemaliges mitgliedGast
RE: @ Chris
Andreas
finde ich o.k. so.
Aber bei Massenware wie GMT, Sub u. SD finde ich es unangemessen und würde den Konzi wechseln. Wobei mein Konzi in RE bisher keine Anzahlung wollte.
MfG
Uwe
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27.02.2004, 12:23 #15AndreasGast
RE: @ Chris
Original von Uwe
Andreas
finde ich o.k. so.
Aber bei Massenware wie GMT, Sub u. SD finde ich es unangemessen und würde den Konzi wechseln. Wobei mein Konzi in RE bisher keine Anzahlung wollte.
MfG
Uwe
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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27.02.2004, 13:20 #16ehemaliges mitgliedGast
RE: @ Chris
Hallo Andreas,
es scheint somit Konzi`s unterschiedlicher Wichtigkeit für die Uhrenhersteller zu geben? Umsatzabhängig? oder funktioniert die Zuteilung nach dem Prinzip wer zuerst bestellt bekommt?
Mich wundert nur, daß die EU (ähnlich wie bei Autos) diese geschlossenen Vertriebswege noch nicht kritisiert hat. Oder gibt es einen fachlichen (technischen) Grund, worum ein Uhrmachermeister nur bestimmte Marken reparieren und handeln kann??
MfG
Uwe
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27.02.2004, 13:22 #17ehemaliges MitgliedGast
RE: @ Chris
Ahoi
Rü**** bekommt in Deutschland zusammen mit Wem** wohl die meisten Modelle zugeteilt, da sie auch am meisten bestellen.
Kleinere Konzis müssen da mit der Rolex Politik vorlieb nehmen, dann etwas zu bekommen, wenn Rolex eben liefern möchte...
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27.02.2004, 13:46 #18
RE: @ Chris
Mein Konzi erzählte mir mal, dass natürlich die Konzessionäre mit hohem
Umsatz, Stückzahlen und Verkaufswert, bessere Lieferbedingungen
erhalten als umsatzschwächere.
Dies bedeutet aber nicht, dass er nicht mehr der sprichwörtlichen
Willkür von Rolex unterliegt, sondern nur, dass er ab und an mit von
ihm gewünschten Sporties zusätzlich beglückt wird.
Zum Thema EU-Recht:
Es ist keiner der Uhren-Einzelhändler verpflichtet ein Rolex-Konzi zu sein,
wer die Bedingungen von Rolex nicht akzeptiert erhält halt einfach keine Konzession.
Ich denke den EU-lern in Brüssel wird der praktizierte Vertrieb richtig
egal sein, denn bei den Produkten handelt es sich nicht um Massenprodukte für
schutzbedürftige Verbraucher, wie etwa bei den Autos..
Gruß joo
.
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27.02.2004, 17:13 #19AndreasGast
RE: @ Chris
Original von Uwe
Hallo Andreas,
es scheint somit Konzi`s unterschiedlicher Wichtigkeit für die Uhrenhersteller zu geben? Umsatzabhängig? oder funktioniert die Zuteilung nach dem Prinzip wer zuerst bestellt bekommt?
Mich wundert nur, daß die EU (ähnlich wie bei Autos) diese geschlossenen Vertriebswege noch nicht kritisiert hat. Oder gibt es einen fachlichen (technischen) Grund, worum ein Uhrmachermeister nur bestimmte Marken reparieren und handeln kann??
MfG
Uwe
sicherlich Handeln einige Filialisten andere Großkunden EK´S aus als wir mittelständischen Kleinstbetriebe. Was aber auch oberflächlich betrachtet egal ist...
das Zuteilungsprinziep machen nur wenige Hersteller. In der Regel bekomme ich 95% Prozent der Uhrenmarken genauso zügig wie andere auch.
Grundsätzlich gilt, das jeder Branchenbetrieb sich um eine Konzession irgend einer Uhrenmarke bewerben kann. Ob er sie bekommt, steht wo anders geschrieben.
Rolex Konzessionen sind nicht Betriebsgebunden, in der regel sind sie Personengebunden.
Reparieren darf ein jeder alles was "tickt", auch als nicht Konzessionnär. Wobei innerhalb der Garantiezeit der Kunde beim Konzessionär auch gut aufgehoben ist oder er schickt sie selber zum Hersteller.
So, reparieren kann jeder nur das, wo er auch an original Ersatzteile kommt, und das wäre schon für geltendes EU-Recht interessant, da dem Verbraucher die freie Entscheidung der Service-Werkstatt genommen wird. Und natürlich des Endpreises.
Nur haben wir keine Lobbyisten wie z.B.: die Automobilbranche, sonst hätten die sicherlich schon die Swatch-Group zerschlagen.
Alles nicht so einfach. Aber der Verbraucher lässt sich ja auch eine Menge vorgaukeln von den Konzis und den Herstellern. So von wegen Qualität des Service und Ersatzteilschutz u.a. Quatsch, der wiedersprüchlich mit anderen techn. Branchen sich verhält.
Wie soll ein schlecht und falsch informierter Verbraucher auch auf sein recht pochen...aber nur er hätte die Macht dazu.
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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27.02.2004, 18:28 #20
RE: @ Chris
Original von Uwe
Mich wundert nur, daß die EU (ähnlich wie bei Autos) diese geschlossenen Vertriebswege noch nicht kritisiert hat.
Die ganze Sache wurde jedoch per Einstweiliger Verfügung durch die Lachsschnittchenfresser und Hyjackspeichellecker eines unserer sogenannten Berufsverbände abgeblockt.
Ein erneuter Vorstoß ist in der Mache. Denen Sch..... wir gehörig vor den Koffer!
Gruß
HolgerMEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN
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