Grundsätzlich gebe ich Günter Recht. Mit dem Kauf bei ebay entsteht ein Vertrag auf der Basis der im Begleittext angegeben Umstände (es sei denn, diese wären sittenwidrig).

Es kann eben nicht sein, dass jemand bei ebay einen Artikel erwirbt - und dann sagt, och Du, ich glaub die ist nicht echt, beschaff mal eine Bestätigung be WEMPE, dann nehme ich sie (übrigens: er könnte bei WEMPE auch eine Echtheitsbestätigung für 'ne echte ausstellen lassen - und dennoch das Fake verschicken).

Deshalb sollte man möglichst VOR einem solchen Kauf Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um Modalitäten wie Übergabe beim Konzi etc. auszuhandeln. Die Betonung liegt auf VORHER.

Dennoch denke ich, dass in diesem Fall von einem Fake auszugehen ist. Die ganzen Umstände lassen auf einen ******** schließen.

Deshalb würde ich es in diesem Fall auf den angekündigten Prozess ankommen lassen.

Aber - erst leichtsinnig sein und hinterher allerlei Nachforderungen stehen: das geht grundsätzlich nicht.

Grüßem,

Peter