Hi!

Ich würde die Sache nicht so ganz auf die leichte Schulter nehmen. Wenn der Typ hartnäckig ist, und sich im Recht fühlt, dann wird es ernst. Mit der Abgabe des Gebotes, schließt Du im Prinzip einen rechtswirksamen Kaufvertrag. Der Verkäufer kann Dich auf Vertragsnichterfüllung und Schadensersatz aus dem verlorengegangenen Geschäft verklagen.

Vor Abgabe des Gebotes hat man die Gelegenheit sich ausführlich zu informieren und Zweifel auszuräumen. Also vorher!

Ich würde, so wie von Vorredner vorgeschlagen, einen Echtheits-Zertifikat von Wempe verlangen. Die Unkosten wirst Du wohl selbst tragen müssen, falls die Uhr echt ist. Aber dann ist es auch in Ordnung. Falls Du sie weiterverkaufen möchtest, dann hast Du das schwarz auf weiss.
Aber erst mal abwarten was von seinem Anwalt so alles kommt. Kanns den Text reinstellen. Habe paar Kumpels in dieser Branche.

Gruß

Alex