Theoretisch ist das alles immer schön zu hören. Aber wenn es wirklich mal zu einem Streit kommt und das passiert doch nun schon mal öfters gerade bei unerfahrenen Käufern , die dann durch verschiedene negative Meinungen beeinflusst sind - dann entscheidet das Gericht nach dem Gesetz.
Bei einigen Verkäufern in SC könnte man im Sinne des Gesetzes und des Fiskus bereits von einer gewerblichen Veräusserung ausgehen. Auch wenn wir das so nicht sehen-ich kaufe halt ab und an eine Uhr und dann verkaufe ich auch mal wieder etwas-genau das ist der Punkt und sollte beachtet werden.
Ich wollte aber den Vintage Threat nicht zu einem juristischen machen.

Es sollte sich nur jeder im Klaren sein wenn er eine alte Uhr kauft, dass es hinterher Probleme geben kann die er selbst lösen muss und nicht in einer Kaufreue die Uhr auf Kosten des Verkäufers in Top Zustand zu versetzen. Deshalb genau aufnehmen was die Uhr hat und was nicht soweit man dies beurteilen kann und dies schriftlich fixieren. Das hilft dann doch manchmal