Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Red_Sub69
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    Frage zur fälligen HU eines stillgelegten Fahrzeuges

    Hi,

    weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der nächsten fälligen HU vorübergehend stillgelegt ist?

    Oder nach der HU ersteinmal stillgelegt wird?

    Vielen Dank im voraus!

  2. #2
    Freccione Avatar von watoo
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    RE: Frage zur fälligen HU eines stillgelegten Fahrzeuges

    Was willst Du genau wissen?
    Gruß Michael

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
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    frei nach Dieter Hallervorden: Ich brauche mehr Details
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Red_Sub69
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    Okay, also:

    Variante 1: Das Fahrzeug ist am Tag X, an dem die HU fällig ist, abgemeldet. Muß es dann trotzdem termingerecht vorgeführt werden, oder reicht es, wenn man es wieder zulassen will?

    Variante 2: Das Fahrzeug wird pünktlich vorgeführt, besteht evtl. nicht sofort, soll aber sowieso für ein halbes Jahr stillgelegt werden.
    Muß dann die Nachuntersuchung, für die man ja in der Regel einen Monat Zeit hat, noch vor der Stillegung erfolgen, oder kann man dann auch bis zur Wiederanmeldung warten?

    Hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher gemacht, sorry... :O

  5. #5
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Da empfehle ich die Lektüre der letzten oder vorletzten Oldtimer-Markt. Da kannst du nämlich durchaus die Arschkarte ziehen, wenn due das Stück wieder zuläßt und die HU verpaßt hast, u.U. gelten dann die gleichen Fristen und Bußgelder wie bei "normaler" Überziehung. Googel mal nach Oldtimer Markt und laß dir den Artikel zuschicken, machen die manchmal kostenlos.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  6. #6
    Freccione Avatar von gmt
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    Original von Red_Sub69
    Okay, also:

    Variante 1: Das Fahrzeug ist am Tag X, an dem die HU fällig ist, abgemeldet. Muß es dann trotzdem termingerecht vorgeführt werden, oder reicht es, wenn man es wieder zulassen will?

    Variante 2: Das Fahrzeug wird pünktlich vorgeführt, besteht evtl. nicht sofort, soll aber sowieso für ein halbes Jahr stillgelegt werden.
    Muß dann die Nachuntersuchung, für die man ja in der Regel einen Monat Zeit hat, noch vor der Stillegung erfolgen, oder kann man dann auch bis zur Wiederanmeldung warten?

    Hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher gemacht, sorry... :O


    variante 1:
    bei der anmeldung des fahrzeugs wird die zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist... du bekommst dann eine vorläufige zulassung, mit der du das Fahrzeug zur HU vorführen kannst... der termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert...sprich im märz tüv abgelaufen und abgemeldet und im september angemeldet und vorgeführt,bekommst du die plakette auf märz geklebt

    cave: ist das fahrzeug länger als 18 monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen... für eine neue zulassung ist in diesem fall keine HU nach § 29 stvzo, sondern eine vollabnahme gemäß § 21 stvzo erforderlich! teuer


    variante 2:
    keine ahnung...ist aber bestimmt nicht so prickelnd


    gmt is a member of the Porno Casting Team
    Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
    911 Grüße Sascha

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Red_Sub69
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    Danke Euch!

    Der von Tobias genannte Artikel ist auch online zu finden, bezieht sich aber auf den Fall, dass ein Fahrzeug angemeldet über den HU- Termin hinaus abgestellt war und dann abgemeldet werden oder wieder fahrbereit gemacht werden soll...

    In meinem Fall soll ja das Fahrzeug entweder vorher abgemeldet werden oder aber nach pünktlicher Vorführung.

    Sascha: Bist Du bei der Zulassungstelle oder beim TÜV?

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