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  1. #1

    Frage an die Juristen: Lastenfreistellung

    Es brennt mir etwas unter den Nägeln (sorry Tom, das Bier kriegst Du trotzdem):
    Habe meine Eigentumswohnung verkauft und der Käufer will eine Rechnung vom Gericht nicht zahlen.

    Es geht um "Löschung Grundpfandrecht Paragraphen 68, 62, 63, 23 KostO" (so steht`s auf der Rechnung).

    Im Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen: "Die Kosten dieser Urkunde, erforderlicher Genehmigungen und Erklärungen, des Grundbuchvollzuges sowie die anfallende Grundsteuer trägt der Käufer.
    Die Kosten einer erforderlichen Lastenfreistellung trägt der Verkäufer."

    Frage:

    Ist die Löschung des Grundpfandrechts von mir zu zahlen (= Lastenfreistellung), oder sind das Kosten für den Grundbuchvollzug, also vom Käufer zu zahlen?

    Danke für Eure Hilfe!

    Gruß

    Martin
    Gruß
    bullimartin


  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Grundschuld = Last = Freistellung =Kosten VK

    oder wer bietet mehr:-))))))))))

  3. #3
    sehe ich als ehemaliger Grundbuch-Rechtspfleger genau so.

    Sorry, aber was bitte hat der Erwerber mit Deinen Grundpfandrechten zu schaffen ?
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  4. #4
    Milgauss
    Join Date
    18.03.2005
    Posts
    257
    Themenstarter
    Original von Insoman

    Sorry, aber was bitte hat der Erwerber mit Deinen Grundpfandrechten zu schaffen ?
    `tschuldigung, nichts natürlich.
    Mir geht es nur darum, nicht für etwas zu zahlen, was der Käufer zahlen muss. Da gibt es noch andere Dinge (Verwalterzustimmung), die mir aber eindeutig erscheinen.

    Mir ging es nur um die Begriffsklärung: "Löschung Grundpfandrecht" ist das gleiche wie "Lastenfreistellung".
    Wenn das so ist ist meine Frage beantwortet, danke sehr.

    Ich als Laie war halt davon ausgegangen, daß die Lastenfreistellung das ist, was ich mit meiner Bank vereinbart hatte und was die mir berechnet haben, um das Objekt lastenfrei zu machen. Wenn jetzt noch Gerichtskosten anfallen, muss ich die eben zahlen.
    Gruß
    bullimartin


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