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  1. #61
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Natürlich gibt es zwei Seiten - immer. Und man sollte beide kennen. Aber:

    Original von hugo
    wüsste nicht das ich dich hier namentlich erwähnt habe.
    habe auch nirgends direkt auf deine verkaufsanzeige hingewiesen.
    Das habe ich auch gedacht.

    Original von hugo
    habe dir geschrieben das ich es nett finden würde wenn du deine eigenen bilder machst.
    damit war für mich der fall erledigt da die begründung dafür folgte und ich der meinung war damit alles gesagt zu haben.
    Warum hast Du gefragt, wenn Dir die Antwort nicht passte von Huo. Erhat die Bilder gemacht und er kann entscheiden. Wobei ich es gut gefunden hätte, wenn Hugo es erlaubt hätte - das habe ich auch schon gemacht.

    Original von hugo
    hol mal tief luft und gut ist.
    vielleicht sollten wir mal telefonieren.


    Wer wieviel verkauft ist doch wurscht hier. Also ... geht ein Bier trinken

  2. #62
    Steve McQueen
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    siehste geht doch.verkäufer hat mich kontaktiert(ist übrigens der ehemalige käufer),hat sich entschuldigt und erklärt.

    artikelbeschreibung geändert,erklärung abgegeben und eigene aktuelle bilder hinzu gefügt.

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=8929949411

    da einige mails,zum fall ex II noch kurz,uhr kommt wieder zu mir zurück.
    auf solche kindergartenspielchen mit paragraphen reiterei und drohungen von wegen gewerblich.... habe ich null bock.
    habe mit dem käufer kurz telefoniert und ihm die rücknahme angeboten.
    kaufbetrag wurde schon zurück überwiesen und damit ist der fall für mich erledigt.
    warte jetzt nur noch auf die uhr.
    was ihr jetzt über so ein verhalten seitens des käufers nach über 3 wochen denkt ist euch überlassen.
    er hat einwandfreie neuwertige ware erhalten und versucht die uhr zwischenzeitlich ohne erfolg weiter zu verkaufen.
    für mich ist die sache eindeutig und damit erledigt.
    schade das so etwas passiert.
    VG
    Udo

  3. #63
    ehemaliges mitglied
    Gast
    was man vom verhalten denkt ist die eine sache, wie man gewerblich handeln definiert ist die andere sache.

    auch hier gilt, wo kein kläger da kein richter...

    grdsl. sollte sich jeder vorsichtshalber überlegen, ob er gewerblich tätig ist, ansonsten kanns mal ne teuere abmahnung, weiteren ärger (FA ) oder nen teueren verlorenen prozess geben.


    nur so im allgemeinen, damit nicht gleich wieder ärger entsteht...

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