Jede ROLEX kommt aus der Schweiz, einem Drittland, nicht EU-Land also. Insofern Du im Inland von einem Händler kaufst erhältst Du eine Rechnung mit offenem USt-Ausweis nach § 12(1) UStG 16% oder der Verkäufer wendet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an. Letztlich ist ebenfalls möglich, dass der Händler Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG ist und keine USt ausweist (Entsprechende Angabe auf der Rechnung). Inwiefern der Händler bei Einfuhr selbst eine Steuerhinterziehung begangen hat, ist für Dich nicht nachprüfbar wohl aber auch unerheblich. Der Verkäufer wäre nach § 13a UStG Steuerschuldner, d.h. die Steuerschuld ist persönlich und nicht dinglich.
Diese Ausführungen wohlgemerkt betreffen die Umsatzsteuer. Der Zoll auf eine aus dem Drittland stammende ROLEX Bsp. USA beträgt exakt 0,80 EUR -> sollte demnach das geringere Problem sein...
Gruss
Prüfer
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Thema: Zoll - Verständnisfrage
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24.04.2006, 10:20 #6Sea-Dweller
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