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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Zoll - Verständnisfrage

    Guten Morgen zusammen!

    Nachdem ich die Tage mit einigen Händlern telfoniert habe bzgl. einer bestimmten Uhr, kommt immer wieder das Thema Zoll auf.

    Wenn ich selber eine Uhr aus einem Nicht-EU-Staat einführe, dann ist mir völlig klar daß die Uhr von mir verzollt werden muss, da ich ja auch nur einen Kaufbeleg aus dem Ausland habe.

    Was ist denn aber nun, wenn ich eine Uhr bei einem ortsansässigen Händler erwerbe und bekomme von ihm einen deutschen Kaufbeleg.
    Bin ich dann als Endkunde trotzdem verpflichtet, das Zertifikat zu überprüfen und mich zu versichern ob der Händler seiner Pflicht nachgekommen ist?
    Das kann es doch nicht sein oder? Ich habe doch dann einen deutschen Kaufbeleg für die Uhr. Auch in Bezug auf einen evtl. Verkauf irgendwann einmal?

    Bitte um Eure Meinungen,
    Gruß,
    Peter.

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  2. #2
    Freccione Avatar von neo507
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    müsste nicht auf dem kaufbeleg die steuer ausgewiesen sein ???

    jürgen

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Zur Klarstellung:

    Ich spreche von einem orentlichen, deutschen Kaufbeleg. Ob ein Händler dort die MwSt ausweisen muss weiss ich nicht. Sollte denke ich nicht relevant sein.
    Ich würde zusätzlich natürlich verlangen, dass der Händler die Seriennummer der Uhr mit auf den Beleg schreibt.
    Gruß,
    Peter.

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  4. #4
    Double-Red Avatar von COMEX
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    Ruf doch einfach beim Zoll an. Die sind sehr hilfsbereit!
    Viele Grüße Markus

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  5. #5
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    Hallo all,

    bei einem richtigen Händler braucht man sich um dessen Pflichten nicht zu kümmern. Es kommt ja beim Konzi keiner auf die Idee zu fragen, ob er die Einfuhrumsatzsteuer für die Rolex bezahlt hat.
    Es gilt ein Vertrauensgrundsatz.

    Gruß

    Uwe


    P.S. die Juristen können das sicher besser formulieren.

  6. #6
    Sea-Dweller
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    Jede ROLEX kommt aus der Schweiz, einem Drittland, nicht EU-Land also. Insofern Du im Inland von einem Händler kaufst erhältst Du eine Rechnung mit offenem USt-Ausweis nach § 12(1) UStG 16% oder der Verkäufer wendet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an. Letztlich ist ebenfalls möglich, dass der Händler Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG ist und keine USt ausweist (Entsprechende Angabe auf der Rechnung). Inwiefern der Händler bei Einfuhr selbst eine Steuerhinterziehung begangen hat, ist für Dich nicht nachprüfbar wohl aber auch unerheblich. Der Verkäufer wäre nach § 13a UStG Steuerschuldner, d.h. die Steuerschuld ist persönlich und nicht dinglich.

    Diese Ausführungen wohlgemerkt betreffen die Umsatzsteuer. Der Zoll auf eine aus dem Drittland stammende ROLEX Bsp. USA beträgt exakt 0,80 EUR -> sollte demnach das geringere Problem sein...

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  7. #7
    Deepsea Avatar von benico
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    Original von giftmischer
    Zur Klarstellung:

    Ob ein Händler dort die MwSt ausweisen muss weiss ich nicht.
    Wenn es sich um eine Ware mit MwSt ausweisbar und nicht um differenzbesteuerte Ware handelt, so muß es ausgewiesen sein; es sei denn, man liefert netto in ein anderes Land!
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Ruf doch einfach beim Zoll an. Die sind sehr hilfsbereit!
    Gesagt, getan.

    Gerade habe ich mit einem sehr netten Herrn vom Zoll hier am Ort telefoniert. Dieser hat mir bestätigt, daß man seiner Pflicht als Kunde in vollem Umfang nachgekommen ist, wenn man eine deutsche Quittung vorweisen kann.
    Er sagte auch, dass in dieser Quittung die Seriennummer vermerkt sein sollte und dass natürlich der Verkäufer aus der Quittung hervorgehen sollte.

    Er meinte, am besten eine Kopie der Quittung mitführen, wenn man in den Urlaub in ein nicht EU-Land fährt. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt. Er empfiehlt dies aber generell bei einer teuren Uhr.....
    Gruß,
    Peter.

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