Ich hoffe, Ihr könnt mir folgende Frasche beantworten?!
Kann man mit einem Versicherungskennzeichen für Autos (diese sog. 5 Tageskennzeichen) auch in das benachbarte EU Land fahren (z. B. nach Holland) oder darf man sich nur in der Bundesrepublik demnach bewegen?
Freue mich, wenn Ihr mir die Frage beantworten könntet.
Danke schon mal im Voraus.
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20.04.2006, 23:18 #1
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Frage zum 5-Tageskennzeichen für PKW´s
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