Original von gerry_bs
Original von RufusMücke
der einwad war und ist korrekt

Der Einwand ist in soweit korrekt, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt. Diese wurde aber schon vor Jahren in deutsches Recht umgesetzt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt seit dem 01.01.2002 nun 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.

Dies gilt auch für Privatpersonen, diese können im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Tun sie dies nicht, kann es bei einem Fall, wie dem diskutierten, erhebliche Probleme geben.

Die wenigsten Käufer und Verkäufer handeln so vernünftig wie artbroker und b3.organ.
Meinen Glückwunsch zu eurem Verhalten!
also ist und war mein einwand korrekt.

der rest ist mir hinreichend bekannt, vielen anderen hier auch.