Original von gerry_bs
Original von RufusMücke

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eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.

Hi,

warum lese ich dann überall, dass man bei Privatverkäufen von gebrauchten Waren über das Internet (z.B. eBay) die Gewährleistung ausschliessen muss?

Ich muss zwar keine Garantie geben, aber der einjährigen Sachmängelhaftung unterliege ich schon - auch bei Privatverkäufen von gebrauchten Artikeln.
Diese muss ich meines Wissens nach ausschliessen, dazu bedarf es der Schriftform.

Oder irre ich?
das haben wir doch alles schon in den Semmeln im ebay Thread abgeahndelt.... :sleeping: :sleeping: :muede: :muede: