Original von RufusMücke

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eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.

Hi,

warum lese ich dann überall, dass man bei Privatverkäufen von gebrauchten Waren über das Internet (z.B. eBay) die Gewährleistung ausschliessen muss?

Ich muss zwar keine Garantie geben, aber der einjährigen Sachmängelhaftung / Gewährleistung unterliege ich nach deutschem Recht schon - auch bei Privatverkäufen von gebrauchten Artikeln.

Diese muss ich meines Wissens nach ausschliessen, dazu bedarf es der Schriftform. Ein gewerblicher Verkäufer kann sie nicht ausschliessen.

Oder irre ich?

Wünsche nebenbei noch frohe Ostern!