Original von artbroker

Welchen Schutz benötigt ein Verkäufer wenn er das Geld in bar erhalten hat. Schutz vor Falschgeld???
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Den Schutz davor, die Uhr zurücknehmenzu müssen?
Im Gebrauchtwagenjargon hies dass mal "Gekauft wie gesehen".

Versteh mich nicht falsch, unter Ehrenmännern brauch ich überhaupt
keinen Vertrag. Bei euch wäre die Sache sicherlich auch ohne Vetrag
höchstanständig gelaufen.

Aber es gibt nicht nur das Forum, ich habe letztens eine wunderschöne Uhr von einem sehr seriösen Herrenmodeneinkäufer gekauft,
der hatte Erfahrungen mit unseriösen Käufern hinter sich.

Ich möchte z.B. nicht eine Uhr zurücknehmen müssen,
weil der Käufer unsachgemäss damit umgegangen ist..