Hallo!
Gerade im TV: Download von Musik aus dem Internet wird jetzt hart bestraft. Einen Fall hierzu hatten wir ja schon im Forum. Jetzt die Frage an die Experten:
Solange man nicht nachweisen kann, das jemand persönlich Daten downgeloadet hat, kann man denjenigen bestrafen? Ich meine in dubio pro reo und mein WLAN kann ja auch der Nachbar mitbenutzen. Ich bin ja nicht verpflichtet Mitbenutzer anzugeben oder mein WLAN abzusichern. Beim PKW muss ich zwar die Strafe zahlen, kann aber keine Punkte o.ä. bekommen. Wie sieht es beim Internet aus. Kann ich persönlich verantwortlich gemacht werden als Vertragspartner mit dem Telekommunikationsunternehmen?
So, ihr Rechtsspezialisten - wie siehts aus. Ich persönlich sehe das kritisch, ich kaufe aber aus Überzeugung ...
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Hybrid-Darstellung
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31.03.2006, 18:50 #1
Download von Musik aus dem Internet wird jetzt hart bestraft
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