In Deutschland fällt die Zechprellerei unter den Tatbestand des Eingehungsbetruges, § 263 StGB, und ist selbstverständlich strafbar.
Ergebnis 1 bis 20 von 55
Thema: juristenrat die 75ste
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08.04.2006, 10:21 #40ehemaliges mitgliedGast




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