elmar: Leider bist Du doch verpflichtet, Dein Netz abzusichern. Wenn urheberrechtlich geschützter Inhalt von Deiner IP-Adresse runtergeladen wurde, hast Du das zu vertreten.

Butch: denkste! Die Musikindustrie betreibt eigene Filesharing-Server mit IP-Loggern. Selbst ein einmaliger Download kann somit zur Klage führen. Da es den Rechtsanwälten in Deutschland eh nicht so gut geht, wird das wohl auch so kommen!

Triton: stimmt genau: Das Verbreiten, nicht das Downloaden ist strafbar.

Udo: siw funktioniert z.B. JAP nicht mit Filesharing zusammen.

all: wer hat schon Erfahrungen mit allofmp3 gemacht? Das müsste doch für den Nutzer legal sein, oder?