In dem hier bekannten Fall ging es nicht um strafbares Handeln.
Hier ist nichtmal ein Gericht bemüht worden.
Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
Grundsätzlich und im allerweitesten Sinne, muss der Verursacher
eines Schadens auch seine Wiedergutmachung betreiben.

Und was in Amerika oder sonstwo rechtens ist, interessiert hier,
mit Verlaub, keine Sau!