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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Download von Musik aus dem Internet wird jetzt hart bestraft

    Hallo!

    Gerade im TV: Download von Musik aus dem Internet wird jetzt hart bestraft. Einen Fall hierzu hatten wir ja schon im Forum. Jetzt die Frage an die Experten:

    Solange man nicht nachweisen kann, das jemand persönlich Daten downgeloadet hat, kann man denjenigen bestrafen? Ich meine in dubio pro reo und mein WLAN kann ja auch der Nachbar mitbenutzen. Ich bin ja nicht verpflichtet Mitbenutzer anzugeben oder mein WLAN abzusichern. Beim PKW muss ich zwar die Strafe zahlen, kann aber keine Punkte o.ä. bekommen. Wie sieht es beim Internet aus. Kann ich persönlich verantwortlich gemacht werden als Vertragspartner mit dem Telekommunikationsunternehmen?

    So, ihr Rechtsspezialisten - wie siehts aus. Ich persönlich sehe das kritisch, ich kaufe aber aus Überzeugung ...

  2. #2
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: Download von Musik aus dem Internet wird jetzt hart bestraft

    [quote]Original von elmar2001
    Hallo!
    Beim PKW muss ich zwar die Strafe zahlen, kann aber keine Punkte o.ä. bekommen. [quote]

    wie??

    das erklär mal bitte genauer!

    sorry gleitet zwar vom theman ab, trotzdem interessant!
    Gruß
    Ibi

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Mit der Frage habe ich mich in den letzten Tagen auch schon mehrfach gedanklich beschäftigt, bislang jedoch erfolglos........das wird in den kommenden Monaten und Jahren noch jede Menge Zündstoff bieten. Im Grunde genommen kann man bei der derzeit unsicheren Rechtslage nur noch raten, vorher bezahlte Musik runterzuladen. Alles andere könnte schlimmstenfalls teuer zu stehen kommen - sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

  4. #4
    Day-Date Avatar von Butch
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    Nulla Poena Sine Culpa - keine Strafe ohne Schuld!

    Ich gehe deshalb davon aus, dass, wie in dem unlängst hier diskutierten
    "Fall", ein tatbestandsmäßiges (und schuldmäßiges) Handeln eindeutig
    nachweisbar war/ist.
    Die mir bekannten, wenigen Vorfälle waren jedenfalls in der Beweislage
    eindeutig, d.h. es wurde jeweils der Rechner beschlagnahmt, auf dem
    sich Unmengen von Downloads befanden.

    Der 1mal-Täter kann so nicht verfolgt werden und wird es auch nicht.

    Diese "Abmahngeschichte" hat aber mit dem Strafrecht nichts zu tun.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  5. #5
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Ja aber in dem hier bekannten fall war es ja so das der rechner nicht beschlagnahmt wurde. somit liegen keine eindeutigen beweise vor. nur weil die die ip des useres haben bedeutet das doch nicht das es diese person war, oder?? wo ist da der beweis?? wenn ich jemandem mein autofür ne woche leihe und der fährt dann 2 tage später betrunken durch die city dann verliert er den führerschein nicht ich.

    wo ist da die beweislage??

    Bei ner hausdurchsuchung wo daten bei mri gefunden werden etc ist es doch auch so ne sache wen mehrere leute zugang zu dem rechner haben ... ist der vertragspartner immer der dumme ???

    in den usa hat es doch laut tv mal den fall gegeben wo der enkel was gezogen hat und der opa vor gericht musste.
    Grüße Dennis

  6. #6
    Day-Date Avatar von Butch
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    In dem hier bekannten Fall ging es nicht um strafbares Handeln.
    Hier ist nichtmal ein Gericht bemüht worden.
    Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
    Grundsätzlich und im allerweitesten Sinne, muss der Verursacher
    eines Schadens auch seine Wiedergutmachung betreiben.

    Und was in Amerika oder sonstwo rechtens ist, interessiert hier,
    mit Verlaub, keine Sau!
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  7. #7
    Datejust
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    Eventuell liege ich auch falsch, für den Fall verbessert mich.
    Der Download für Eigenbedarf ist nicht verboten, aber das verteilen (Filesharing)
    wohl doch.

    Die Tauschbörsen jedoch funktionieren ja nach dem System nehmen und geben.
    Wer also Musik, Filme usw. lädt, gibt diese auch unweigerlich zum Download wieder frei, und hierin besteht die Straftat.

    Sehe ich das so richtig?

    Das Laden von einem FTP mittels FTP-Prog. ist stark im kommen, und so wohl nicht nachzuvollziehen.
    Wenn man die Zeit misst, weiß man dann wie schnell sie ist?
    Gruss Rocco

  8. #8
    GMT-Master
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    Original von Triton


    Die Tauschbörsen jedoch funktionieren ja nach dem System nehmen und geben.
    Wer also Musik, Filme usw. lädt, gibt diese auch unweigerlich zum Download wieder frei, und hierin besteht die Straftat.

    Sehe ich das so richtig?

    Das Laden von einem FTP mittels FTP-Prog. ist stark im kommen, und so wohl nicht nachzuvollziehen.
    Exakt!
    Gehoert dir der FTP? Wenn nicht, ist auch das keine sichere Alternative.

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Triton
    Eventuell liege ich auch falsch, für den Fall verbessert mich.
    Der Download für Eigenbedarf ist nicht verboten, aber das verteilen (Filesharing)
    wohl doch.

    ...

    Sehe ich das so richtig?
    Ich glaube nicht:
    Original von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
    Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der Kabinettsentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Straftat zu behandeln.
    Quelle u.a. hier: Bundesregierung will bis zu drei Jahre Haft für illegale Filesharer

    Dabei soll auch die sog. "Bagatellklausel" wegfallen: Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel


    Oli

  10. #10

    Anonym im Netz - alle Problem gelöst

    Liebe Freunde,

    es gibt doch Programme, mit denen man anonym im Netz ist und sowohl surfen als auch downloads verschleiert werden. Die IP ist damit versteckt.
    Das heisst: man kann euch nichts mehr nachweisen, weil man euren Rechner nicht mehr identifizieren kann.
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  11. #11
    Moderator Avatar von MacLeon
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    elmar: Leider bist Du doch verpflichtet, Dein Netz abzusichern. Wenn urheberrechtlich geschützter Inhalt von Deiner IP-Adresse runtergeladen wurde, hast Du das zu vertreten.

    Butch: denkste! Die Musikindustrie betreibt eigene Filesharing-Server mit IP-Loggern. Selbst ein einmaliger Download kann somit zur Klage führen. Da es den Rechtsanwälten in Deutschland eh nicht so gut geht, wird das wohl auch so kommen!

    Triton: stimmt genau: Das Verbreiten, nicht das Downloaden ist strafbar.

    Udo: siw funktioniert z.B. JAP nicht mit Filesharing zusammen.

    all: wer hat schon Erfahrungen mit allofmp3 gemacht? Das müsste doch für den Nutzer legal sein, oder?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  12. #12
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    27
    Original von MacLeon

    all: wer hat schon Erfahrungen mit allofmp3 gemacht? Das müsste doch für den Nutzer legal sein, oder?

    Ich habe eine Menge von allofmp3 geholt, spottbillig.

    Die Legalität ist zweifelhaft, in Russland ist es offensichtlich legal, ob man das aus Deutschland downloaden darf, keine Ahnung...


    ...auf jeden Fall ein tolles Angebot!
    Martin

    Everything!

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Und wieder wird 'ne neue Sau durch's Dorf getrieben:
    Urheberrecht: Rechteinhaber wollen Auskunft von Providern ohne Richterbeschluss
    Ob das durch geht?


    Oli

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